Entscheide zu § 19a Abs. II VRG
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- VGer ZH VB.2025.00371Ein Rückweisungsentscheid des Baurekursgerichts in einem Verfahren betreffend eine nachträgliche Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone stellt einen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar.
- VGer ZH VB.2025.00504Beschwerdeführende gegen temporäre Rechtsabbiegeverbote wegen Strassenbauarbeiten müssen eine besondere Betroffenheit und einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil substanziieren; bei grosser Distanz zwischen Streitgegenstand und eigenem Aufenthaltsort fehlt es daran grundsätzlich.
- VGer ZH VB.2019.00659Die Aufforderung der Baudirektion, Unterlagen für die Prüfung der Bewilligung eines Kunstrasenplatzes in der Erholungszone einzureichen, stellt einen Zwischenentscheid dar, der mangels nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig anfechtbar ist.
- VGer ZH VB.2019.00519Eine Hecke in einem denkmalgeschützten Garten ist nicht automatisch vom materiellen Schutz der Unterschutzstellungsverfügung erfasst; das Beseitigungsverbot als vorsorgliche Massnahme setzt voraus, dass die Hecke am konkreten Standort für die Gartenkonzeption zwingend erforderlich ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.