Bestimmung · 2 Entscheide

§ 19 Abs. 1 VRG

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Entscheide zu § 19 Abs. 1 VRG

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  1. VGer ZH VB.2025.0003716.04.2025 · AbgewiesenEine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 2 m3 Volumen unterliegt nur der Meldepflicht; gegen das blosse Absehen von einer nachträglichen Überprüfung steht Dritten kein direkter Rechtsweg offen, solange keine anfechtbare Anordnung vorliegt und keine Rechtsverweigerung geltend gemacht wird.
  2. VGer ZH VB.2021.0026429.04.2021 · NichteintretenEine nach Abschluss eines Rekursverfahrens beim Baurekursgericht verlangte Rechtsauskunft stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinn von § 19 Abs. 1 VRG dar; ohne anfechtbares Anordnungsobjekt ist auf eine Rechtsverweigerungsbeschwerde nicht einzutreten. Will eine Partei gegen eine als Realakt geltende Auskunft vorgehen, muss sie vorab…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.