Entscheide zu § 19 Abs. 1 VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00037Eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 2 m3 Volumen unterliegt nur der Meldepflicht; gegen das blosse Absehen von einer nachträglichen Überprüfung steht Dritten kein direkter Rechtsweg offen, solange keine anfechtbare Anordnung vorliegt und keine Rechtsverweigerung geltend gemacht wird.
- VGer ZH VB.2021.00264Eine nach Abschluss eines Rekursverfahrens beim Baurekursgericht verlangte Rechtsauskunft stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinn von § 19 Abs. 1 VRG dar; ohne anfechtbares Anordnungsobjekt ist auf eine Rechtsverweigerungsbeschwerde nicht einzutreten. Will eine Partei gegen eine als Realakt geltende Auskunft vorgehen, muss sie vorab…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.