Decisioni su § 19 cpv. 1 VRG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2025.00037Eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 2 m3 Volumen unterliegt nur der Meldepflicht; gegen das blosse Absehen von einer nachträglichen Überprüfung steht Dritten kein direkter Rechtsweg offen, solange keine anfechtbare Anordnung vorliegt und keine Rechtsverweigerung geltend gemacht wird.
- VGer ZH VB.2021.00264Eine nach Abschluss eines Rekursverfahrens beim Baurekursgericht verlangte Rechtsauskunft stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinn von § 19 Abs. 1 VRG dar; ohne anfechtbares Anordnungsobjekt ist auf eine Rechtsverweigerungsbeschwerde nicht einzutreten. Will eine Partei gegen eine als Realakt geltende Auskunft vorgehen, muss sie vorab…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.