Entscheide zu § 161 Abs. 1 GPR
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- VGer ZH VB.2026.00365Ein Stimmrechtsrekurs gegen Verfahrensfehler in der Gemeindeversammlung setzt nach § 21a Abs. 2 VRG voraus, dass die Rüge bereits an der Versammlung selbst erhoben wird; wer dies unterlässt, verwirkt sein Beschwerderecht. Die Nichtzulassung eines Antrags durch die Versammlungsleitung ist eine verfahrensrechtliche Frage, weshalb die…
- VGer ZH VB.2025.00744Ein Stimmrechtsrekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass die Verfahrensfehler bereits anlässlich der Gemeindeversammlung selbst gerügt worden sind; die Rüge muss an die Versammlungsleitung adressiert und hinreichend bestimmt geäussert werden.
- VGer ZH VB.2024.00666Ein Beleuchtender Bericht zu einer Abstimmung über einen Planungskredit genügt den Anforderungen von Art. 34 Abs. 2 BV, wenn er ein umfassendes, sachliches Bild der Vorlage vermittelt; Einwendungen, die auf eine inhaltliche Überprüfung des erst künftig zur Abstimmung kommenden Bauprojekts abzielen, gehen am Abstimmungsgegenstand vorbei.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.