Bestimmung · 4 Entscheide

§ 160 StG ZH

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Entscheide zu § 160 StG ZH

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  1. VGer ZH SR.2024.0000716.10.2024 · AbgewiesenEine behauptete Wohnsitzverlegung ins Fürstentum Liechtenstein ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse zeigt, dass der Steuerpflichtige seine tatsächlichen Lebensverhältnisse weiterhin im Kanton Zürich unterhielt; Nachsteuern für zwei Steuerperioden sind gerechtfertigt.
  2. VGer ZH SR.2019.0000604.12.2019 · AbgewiesenEin Steuerpflichtiger, der eine Landparzelle weder in der Steuererklärung noch im Verfahren deklariert hat und kein massgeblicher Erwerb durch die Gemeinde belegt ist, muss eine Nachsteuer für die Steuerperioden 2007–2012 entrichten; die Rechtsmittelfrist für die Nachsteuerveranlagung ist bei Bösgläubigkeit verlängert.
  3. VGer ZH SR.2019.0000704.12.2019 · AbgewiesenBesteht ein Nachsteuerverfahren für nicht deklarierten Liegenschaftswert, hat der Steuerpflichtige im Einspracheverfahren das Recht auf Akteneinsicht; eine Verletzung dieses Rechts ist jedoch als heilbar zu betrachten, wenn die entsprechenden Akten dem Steuerpflichtigen im Rechtsmittelverfahren zugänglich gemacht werden.
  4. VGer ZH SR.2016.0002214.12.2016 · AbgewiesenEine Nachsteuer für nicht deklarierten Liegenschaftsgewinn ist gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige eine Liegenschaft massiv unter dem Verkehrswert an seine Schwester veräussert hat und die Unterpreisigkeit auf mangelnde Sorgfalt bei der Steuererklärung zurückzuführen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.