Decisioni su § 160 StG ZH
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- VGer ZH SR.2024.00007Eine behauptete Wohnsitzverlegung ins Fürstentum Liechtenstein ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse zeigt, dass der Steuerpflichtige seine tatsächlichen Lebensverhältnisse weiterhin im Kanton Zürich unterhielt; Nachsteuern für zwei Steuerperioden sind gerechtfertigt.
- VGer ZH SR.2019.00006Ein Steuerpflichtiger, der eine Landparzelle weder in der Steuererklärung noch im Verfahren deklariert hat und kein massgeblicher Erwerb durch die Gemeinde belegt ist, muss eine Nachsteuer für die Steuerperioden 2007–2012 entrichten; die Rechtsmittelfrist für die Nachsteuerveranlagung ist bei Bösgläubigkeit verlängert.
- VGer ZH SR.2019.00007Besteht ein Nachsteuerverfahren für nicht deklarierten Liegenschaftswert, hat der Steuerpflichtige im Einspracheverfahren das Recht auf Akteneinsicht; eine Verletzung dieses Rechts ist jedoch als heilbar zu betrachten, wenn die entsprechenden Akten dem Steuerpflichtigen im Rechtsmittelverfahren zugänglich gemacht werden.
- VGer ZH SR.2016.00022Eine Nachsteuer für nicht deklarierten Liegenschaftsgewinn ist gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige eine Liegenschaft massiv unter dem Verkehrswert an seine Schwester veräussert hat und die Unterpreisigkeit auf mangelnde Sorgfalt bei der Steuererklärung zurückzuführen ist.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.