Entscheide zu § 16 DSchG
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- AppGer BS VD.2022.47Das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung eines hochrangigen Baudenkmals der Nachkriegsmoderne überwiegt das Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Verdichtung; letzteres begründet keine positive Standortgebundenheit für eine höhere Ausnutzung des betroffenen Grundstücks.
- AppGer BS VD.2020.243Die Eintragung einer Liegenschaft in das Denkmalverzeichnis ist rechtmässig, wenn ein hochrangiges Baudenkmal vorliegt, dessen Erhalt durch überwiegende öffentliche Interessen geboten ist, und die Unterschutzstellung verhältnismässig ist; allein die vorherige Austragung aus dem Inventar schützenswerter Bauten vermag kein schützenswertes…
- AppGer BS VD.2019.172Die Eintragung eines Wohnhauses der Nachkriegsmoderne als Baudenkmal ist verhältnismässig, wenn das Objekt architekturhistorischen Zeugniswert besitzt; das finanzielle Renditeinteresse der Eigentümer sowie das öffentliche Interesse an der Siedlungsverdichtung überwiegen das Denkmalschutzinteresse nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.