Bestimmung · 1 Entscheid

§ 16 Abs. 2 PolG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 16 Abs. 2 PolG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0051220.11.2025 · AbgewiesenDie Handfesselung von Untersuchungsgefangenen bei Transporten greift zwar in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2 BV) ein, ist aber gestützt auf § 16 Abs. 2 PolG gesetzlich vorgesehen, durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt und verhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.