Entscheide zu § 152 GemeindeG
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- VGer ZH VB.2017.00210Gegen Anordnungen von Zweckverbänden ist Rekurs nach Verwaltungsrechtspflegegesetz zu erheben; pauschale Anfechtungen ohne bestimmtes Anfechtungsobjekt sind unzulässig. Die festgesetzte Staatsgebühr und Parteientschädigung sind angemessen zu kürzen.
- VGer ZH VB.2016.00647Die Dringlicherklärung eines Ausgabenbeschlusses durch die Delegiertenversammlung eines Zweckverbands setzt dieselben materiellen und zeitlichen Voraussetzungen voraus wie auf kommunaler Ebene; eine Dringlicherklärung ist unzulässig, wenn mit dem Bau bis zum Ausgang einer Urnenabstimmung hätte zugewartet werden können.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.