Bestimmung · 2 Entscheide

§ 152 GemeindeG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 152 GemeindeG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2017.0021012.07.2017 · Teilweise gutgeheissenGegen Anordnungen von Zweckverbänden ist Rekurs nach Verwaltungsrechtspflegegesetz zu erheben; pauschale Anfechtungen ohne bestimmtes Anfechtungsobjekt sind unzulässig. Die festgesetzte Staatsgebühr und Parteientschädigung sind angemessen zu kürzen.
  2. VGer ZH VB.2016.0064711.01.2017 · Teilweise gutgeheissenDie Dringlicherklärung eines Ausgabenbeschlusses durch die Delegiertenversammlung eines Zweckverbands setzt dieselben materiellen und zeitlichen Voraussetzungen voraus wie auf kommunaler Ebene; eine Dringlicherklärung ist unzulässig, wenn mit dem Bau bis zum Ausgang einer Urnenabstimmung hätte zugewartet werden können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.