Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15 Abs. 2 StrG

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Entscheide zu § 15 Abs. 2 StrG

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  1. BRG ZH BRK: auszug-r1s-2024-05044-4530.01.2026 · Besonderer AusgangGegen die Festsetzung eines kommunalen Strassenbauprojekts nach dem Strassengesetz können juristische Personen nur rekurrieren, wenn sie im eigenen Namen schutzwürdige Interessen geltend machen; die Klagebefugnis von Verbänden setzt eine hinreichende Berührung voraus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.