Bestimmung · 1 Entscheid

§ 140 StG ZH

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Entscheide zu § 140 StG ZH

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  1. VGer ZH SB.2020.0004530.09.2020 · GutgeheissenDie Steuerbehörde darf eine Ermessenseinschätzung vornehmen, wenn Grundeigentümerin und Werkerstellerin eine wirtschaftliche Einheit bilden und die Pflichtige sich weigert, die erforderlichen Unterlagen (Bauabrechnung, Gesellschaftsvertrag) einzureichen; die Höhe der Schätzung ist zu bestätigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.