Bestimmung · 1 Entscheid

§ 140 Abs. 2 StG ZH

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Entscheide zu § 140 Abs. 2 StG ZH

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  1. VGer ZH SB.2019.0010001.04.2020 · AbgewiesenEine Ermessenseinschätzung bei der Grundstückgewinnsteuer ist zulässig, wenn der Pflichtige trotz mehrfacher Mahnung keine separaten Steuererklärungen pro Handänderung einreicht; die Ermessenseinschätzung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.