Bestimmung · 4 Entscheide

§ 123 PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 123 PBG

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  1. VGer ZH VB.2018.0079801.10.2020 · Teilweise gutgeheissenEin Kostenverleger im Quartierplan darf schematische Massstäbe anwenden und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn er Grundstücke, deren Erschliessungssituation durch den Quartierplan stärker verbessert wird, höher belastet.
  2. BRG ZH BRK: 2019-3527.06.2019 · GutgeheissenEin amtliches Quartierplanverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn es nicht dem statutarischen Zweck der Herstellung der Baureife im Perimeter dient, sondern in erster Linie der Landbeschaffung für öffentliche Anlagen (Bushof als Groberschliessungsanlage) und der allgemeinen städtebaulichen Erneuerung. Ein Quartierplan, der…
  3. VGer ZH VB.2018.0051527.06.2019 · AbgewiesenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens ist unzulässig, wenn der Hauptzweck darin besteht, die Spezialinteressen eines einzelnen Grundeigentümers zu befriedigen, und ein erheblicher Teil des Perimeters einer baulichen Nutzung nicht mehr zugeführt werden soll.
  4. VGer ZH VB.2017.0062617.05.2018 · AbgewiesenDie Dreijahresfrist gemäss § 235 PBG gilt auch im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens; nach Ablauf dieser Frist kann dem bauwilligen Grundeigentümer der noch nicht festgesetzte Gestaltungsplan nicht mehr entgegengehalten werden, was das daran geknüpfte Quartierplanverfahren hinfällig macht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.