Decisioni su § 123 PBG
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- VGer ZH VB.2018.00798Ein Kostenverleger im Quartierplan darf schematische Massstäbe anwenden und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn er Grundstücke, deren Erschliessungssituation durch den Quartierplan stärker verbessert wird, höher belastet.
- BRG ZH BRK: 2019-35Ein amtliches Quartierplanverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn es nicht dem statutarischen Zweck der Herstellung der Baureife im Perimeter dient, sondern in erster Linie der Landbeschaffung für öffentliche Anlagen (Bushof als Groberschliessungsanlage) und der allgemeinen städtebaulichen Erneuerung. Ein Quartierplan, der…
- VGer ZH VB.2018.00515Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens ist unzulässig, wenn der Hauptzweck darin besteht, die Spezialinteressen eines einzelnen Grundeigentümers zu befriedigen, und ein erheblicher Teil des Perimeters einer baulichen Nutzung nicht mehr zugeführt werden soll.
- VGer ZH VB.2017.00626Die Dreijahresfrist gemäss § 235 PBG gilt auch im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens; nach Ablauf dieser Frist kann dem bauwilligen Grundeigentümer der noch nicht festgesetzte Gestaltungsplan nicht mehr entgegengehalten werden, was das daran geknüpfte Quartierplanverfahren hinfällig macht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.