Entscheide zu § 123 Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2020.00029Im Quartierplanverfahren begründet ein privates Wegrecht keine auszugleichende Werteinbusse des belasteten Grundstücks, wenn eine öffentliche Wegrechtsbelastung ohnehin besteht; die Kostentragungspflicht für Feinerschliessungsanlagen besteht unabhängig davon, ob darauf ein öffentliches Wegrecht eingetragen ist.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0101-und-0102-2020-vom-22--juli-2020Bei der Festsetzung eines Quartierplans (Wegausbau) sind die Kostenverleger für Strassen- und Leitungsbau nach dem tatsächlichen Nutzen der einzelnen Grundeigentümer zu bestimmen; Parzellen, die nur am Rande vom Quartierplan betroffen sind oder für die der Ausbau überwiegend anderen zugute kommt, können nicht mit dem gleichen…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0073-und-0074---2018-vom-20--juni-2018Ein amtlicher Quartierplan darf nicht eingeleitet werden, wenn er vordringlich der Realisierung einer Anlage der Groberschliessung (Busbahnhof) für einen breiten öffentlichen Nutzerkreis dient und die Quartierplanbedürftigkeit (§ 123 PBG) fehlt; die Einbeziehung der privaten Grundeigentümer in Kostentragungspflichten für eine solche…
- VGer ZH VB.2016.00240Im Strassenprojektierungsverfahren nach dem StrG besteht kein Novenverbot für das Rekursverfahren; das Strassenfestsetzungsverfahren muss nicht mit dem Baubewilligungsverfahren für das durch die Strasse erschlossene Gebäude koordiniert werden, sofern das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gewahrt ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.