Decisioni su § 123 cpv. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00029Im Quartierplanverfahren begründet ein privates Wegrecht keine auszugleichende Werteinbusse des belasteten Grundstücks, wenn eine öffentliche Wegrechtsbelastung ohnehin besteht; die Kostentragungspflicht für Feinerschliessungsanlagen besteht unabhängig davon, ob darauf ein öffentliches Wegrecht eingetragen ist.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0101-und-0102-2020-vom-22--juli-2020Bei der Festsetzung eines Quartierplans (Wegausbau) sind die Kostenverleger für Strassen- und Leitungsbau nach dem tatsächlichen Nutzen der einzelnen Grundeigentümer zu bestimmen; Parzellen, die nur am Rande vom Quartierplan betroffen sind oder für die der Ausbau überwiegend anderen zugute kommt, können nicht mit dem gleichen…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0073-und-0074---2018-vom-20--juni-2018Ein amtlicher Quartierplan darf nicht eingeleitet werden, wenn er vordringlich der Realisierung einer Anlage der Groberschliessung (Busbahnhof) für einen breiten öffentlichen Nutzerkreis dient und die Quartierplanbedürftigkeit (§ 123 PBG) fehlt; die Einbeziehung der privaten Grundeigentümer in Kostentragungspflichten für eine solche…
- VGer ZH VB.2016.00240Im Strassenprojektierungsverfahren nach dem StrG besteht kein Novenverbot für das Rekursverfahren; das Strassenfestsetzungsverfahren muss nicht mit dem Baubewilligungsverfahren für das durch die Strasse erschlossene Gebäude koordiniert werden, sofern das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gewahrt ist.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.