Bestimmung · 5 Entscheide

§ 11 DSchG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 11 DSchG

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  1. AppGer BS VD.2024.14814.02.2025 · AbgewiesenFür die Ausrichtung von Denkmalschutzsubventionen nach § 11 DSchG steht der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zu; die Forderung nach hölzernen Abdeckungen von Kämpfern und Wetterschenkeln in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone entspricht einer zulässigen, langjährigen Bewilligungspraxis und begründet keine Ungleichbehandlung. Ohne…
  2. AppGer BS VD.2023.6105.04.2024 · AbgewiesenEine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.
  3. AppGer BS VD.2022.4728.04.2023 · GutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung eines hochrangigen Baudenkmals der Nachkriegsmoderne überwiegt das Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Verdichtung; letzteres begründet keine positive Standortgebundenheit für eine höhere Ausnutzung des betroffenen Grundstücks.
  4. AppGer BS VD.2019.17222.08.2017 · RückweisungDie Eintragung eines Wohnhauses der Nachkriegsmoderne als Baudenkmal ist verhältnismässig, wenn das Objekt architekturhistorischen Zeugniswert besitzt; das finanzielle Renditeinteresse der Eigentümer sowie das öffentliche Interesse an der Siedlungsverdichtung überwiegen das Denkmalschutzinteresse nicht.
  5. AppGer BS VD.2016.19530.08.2016 · AbgewiesenEin Subventionsgesuch für Denkmalschutzarbeiten, das erst nach Beginn der Bauausführung gestellt wird, ist unzulässig; der Anspruch auf eine Denkmalsubvention ist verwirkt, weil die Subvention ihrer Anreiz- und Verhaltenslenkungsfunktion nicht mehr gerecht werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.