Decisioni su ORNI art. 2
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0131/2020Eine Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage (5G-Antenne, 31'500 WERP) ist zu bestätigen, wenn die Anlage die NISV-Anlagegrenzwerte einhält und der Umstand, dass adaptive 5G-Antennen in der Vollzugsempfehlung NISV noch nicht explizit geregelt sind, nicht zur pauschalen Bauverweigerung führen kann.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iv-nrn--0109-0110-2020-vom-16--juli-2020Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen (NISV) sind zu bestätigen, wenn die Anlagen die Anlagegrenzwerte nach NISV einhalten und die Beurteilung der Immissionen an den massgebenden Empfindlichkeitsorten nicht beanstandet werden kann; rechtshilfe- und verfahrensrechtliche Rügen der Anwohnenden sind unbegründet.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0087/2020Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist zu bestätigen, wenn die NISV-Anlagegrenzwerte eingehalten werden und die Ausführungen im AWEL-Fachbericht sowie die Vollzugsempfehlung NISV korrekt angewendet wurden; verfahrensrechtliche Rügen zur Mitwirkung des AWEL im Baubewilligungsverfahren sind unbegründet.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.