Decisioni su art. 6 cpv. II LPN
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- VGer ZH VB.2019.00731Beim Entscheid über die Unterschutzstellung ist die ISOS-Eintragung zu berücksichtigen, ohne dass daraus eine Pflicht zur ungeschmälerten Erhaltung folgt; massgebend ist, ob das Objekt die Epoche seiner Erbauung noch qualitätsvoll dokumentiert.
- VGer ZH VB.2017.00073Die Entlassung des Mythenschlosses aus dem Denkmalinventar ist rechtmässig, wenn das Gebäude aufgrund bescheidener architektonischer Qualität die Postmoderne nicht besonders aussagekräftig dokumentiert und auch kein Situationswert nachgewiesen ist.
- VGer ZH VB.2016.00780ISOS-Aufnahmen von Ortsbildern mit nur lokaler oder regionaler Einstufung sind wissenschaftliche Dienstleistungen des Bundes; ihre Rechtswirkungen bestimmt das kantonale Recht, und ein Umbau eines vertraglich unter Schutz gestellten Bauernhauses ist nach kantonalem Recht zu beurteilen.
- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.