Decisioni su art. 6 cpv. I LPN
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- VGer ZH VB.2019.00584Ein Gestaltungsplan muss dem ISOS Bundesinventar Rechnung tragen, ohne dass bei kantonalen und kommunalen Planungsaufgaben eine formelle Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens besteht; die Pflicht zur Beachtung des Bundesinventars ergibt sich bereits aus der anwendbaren Nutzungsplanung.
- VGer ZH VB.2019.00731Beim Entscheid über die Unterschutzstellung ist die ISOS-Eintragung zu berücksichtigen, ohne dass daraus eine Pflicht zur ungeschmälerten Erhaltung folgt; massgebend ist, ob das Objekt die Epoche seiner Erbauung noch qualitätsvoll dokumentiert.
- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.