Decisioni su art. 11 cpv. I LPAmb
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- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
- VGer ZH VB.2017.00105Geruchsimmissionen eines Restaurationsbetriebs sind als Luftverunreinigungen nach USG zu beurteilen; weitergehende Massnahmen sind bei nicht zurechenbaren Gerüchen unverhältnismässig.
- VGer ZH VB.2016.00237Vorsorgemassnahmen zur Lärmreduktion können nur angeordnet werden, wenn die betreffenden Immissionen der fraglichen Anlage kausal zugerechnet werden können; Sekundärlärm, der nicht von der ortsfesten Anlage selbst ausgeht, unterliegt nicht dem Lärmschutzrecht für ortsfeste Anlagen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.