Decisioni su § 89 cpv. 1 PBG
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- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0108-0109-2022-vom-29--juni-2022-ne-oeffentlicher-gestaltungsplanAuf Rekurse gegen einen öffentlichen Gestaltungsplan ist nicht einzutreten, wenn weder der Legislative-Festsetzungsakt noch die kantonale Genehmigung durch die Baudirektion vorliegen; eine Anfechtung vor Rechtswirksamkeit der nutzungsplanerischen Festlegung ist verfrüht.
- VGer ZH VB.2017.00846Stimmrechtsrekurse gegen Abstimmungen sind verspätet, wenn sie erst gegen die Abstimmung oder die Publikation des Resultats erhoben werden; eine verfrüht erhobene Gemeindebeschwerde ist nicht als überspitzt formalistisch abzuweisen, wenn den Beschwerdeführern daraus kein Rechtsnachteil erwächst.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.