Decisioni su § 86a lett. b VRG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2023.00627Ein Rechtsgutachten einer Verfahrenspartei stellt kein Beweismittel dar, sondern nur eine Untermauerung einer Rechtsauffassung; neue Rechtsauffassungen begründen keinen Revisionsgrund nach § 86a lit. b VRG.
- VGer ZH VB.2022.00373Die Bindungswirkung eines Rückweisungsentscheids erstreckt sich nicht nur auf die rückweisungsbegründenden Erwägungen, sondern auch auf alle weiteren Gesichtspunkte des Streitgegenstands, die im ersten Rechtsgang abschliessend beurteilt wurden. Neue Beweismittel sind nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 86a lit. b VRG zu…
- VGer ZH VB.2022.00372Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauten sind zonenkonform, da § 60 Abs. 2 PBG deren Bau ausdrücklich als öffentliche Aufgabe qualifiziert. Es ist unerheblich, ob das Gemeinwesen oder Private die Aufgabe wahrnehmen. Das rückweisende Gericht ist im zweiten Rechtsgang an seinen früheren Entscheid gebunden.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.