Décisions relatives à § 86a let. b VRG
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- VGer ZH VB.2023.00627Ein Rechtsgutachten einer Verfahrenspartei stellt kein Beweismittel dar, sondern nur eine Untermauerung einer Rechtsauffassung; neue Rechtsauffassungen begründen keinen Revisionsgrund nach § 86a lit. b VRG.
- VGer ZH VB.2022.00373Die Bindungswirkung eines Rückweisungsentscheids erstreckt sich nicht nur auf die rückweisungsbegründenden Erwägungen, sondern auch auf alle weiteren Gesichtspunkte des Streitgegenstands, die im ersten Rechtsgang abschliessend beurteilt wurden. Neue Beweismittel sind nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 86a lit. b VRG zu…
- VGer ZH VB.2022.00372Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauten sind zonenkonform, da § 60 Abs. 2 PBG deren Bau ausdrücklich als öffentliche Aufgabe qualifiziert. Es ist unerheblich, ob das Gemeinwesen oder Private die Aufgabe wahrnehmen. Das rückweisende Gericht ist im zweiten Rechtsgang an seinen früheren Entscheid gebunden.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.