Decisioni su § 7 cpv. 4 VRG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2023.00627Ein Rechtsgutachten einer Verfahrenspartei stellt kein Beweismittel dar, sondern nur eine Untermauerung einer Rechtsauffassung; neue Rechtsauffassungen begründen keinen Revisionsgrund nach § 86a lit. b VRG.
- VGer ZH VB.2021.00590Bei einer nachträglichen Baubewilligung für eine Abluftanlage ist die Baubewilligungsbehörde bei Anhaltspunkten für übermässige Geruchsimmissionen verpflichtet, die Emissionslage durch ein Geruchsgutachten abzuklären; die diesbezügliche Anordnung des Baurekursgerichts stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie dar.
- VGer ZH VB.2018.00519Bei der Unterschutzstellung eines Ökonomiegebäudes neben einem bereits geschützten Gasthof ist der hohe Situationswert als historisch gewachsenes Ensemble massgebend; der Schutzumfang muss mit dem Gutachten übereinstimmen, wenn das Gericht nicht nachvollziehbar begründet, warum darüber hinausgegangen wird.
- VGer ZH VB.2018.00311Der Vollzug eines vertraglich vereinbarten Ausnützungsübertrags ist anhand der bei der Baubewilligung genehmigten Baugesuchsunterlagen nachzuweisen; eine behördliche Fehlinformation begründet keinen Vertrauenstatbestand zugunsten der Vollzugsleugnung.
- VGer ZH VB.2018.00066Die Anordnung der Wiederherstellung eines unwiderruflich entfernten Kachelofens in einer inventarisierten Baute ist unverhältnismässig, wenn der Situationswert bereits verneint wird und der Aufwand der Rekonstruktion in keinem vernünftigen Verhältnis zum denkmalpflegerischen Nutzen steht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.