Decisioni su § 7 cpv. 1 VRG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2024.00239Nach der bundesgerichtlichen Aufhebung eines Verwaltungsgerichtsurteils zu einer Mobilfunkanlage in einem ISOS-Gebiet ist die Sache zur Einholung der Beurteilung des ARE über die Notwendigkeit eines ENHK/EKD-Gutachtens an die Baubehörde zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2023.00212Wurde eine Baute ohne oder in Abweichung von einer Baubewilligung erstellt, verbietet das Verhältnismässigkeitsprinzip eine sofortige Beseitigung; es ist zunächst ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Vor einem Verzicht auf den Rückbau ist das Mass der Abweichung von den Bauvorschriften zu klären.
- VGer ZH VB.2023.00294Hat das Baurekursgericht drei Jahre zuvor zur gestalterischen Beurteilung in derselben Umgebung einen Augenschein durchgeführt, kann auf einen erneuten verzichtet werden; eine Attika-Aufstockung ist unzulässig, wenn das Gebäude die besondere Rücksichtnahme nach § 238 Abs. 2 PBG gegenüber Schutzobjekten nur durch den…
- VGer ZH VB.2022.00662Liegen konkrete Hinweise auf das Vorliegen eines Naturschutzobjekts vor, hat die Baubehörde von Amtes wegen Abklärungen vorzunehmen, selbst ohne Inventareintrag. Das Ergänzungsgutachten zur ökologischen Relevanz älterer Hochstamm-Feldobstbäume und möglicher Ensembleeffekte ist zulässig; ist der Gutachter von seiner eigenen Analyse…
- VGer ZH VB.2020.00277Bei einem Denkmalschutzentscheid (Unterschutzstellung) ist eine vollständige Interessenabwägung vorzunehmen, die auch die öffentlichen und privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung umfasst; die Pflicht zur Begründung nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt, dass die wesentlichen Vorbringen aller Parteien im Entscheid berücksichtigt…
- VGer ZH VB.2020.00327Für die Beurteilung von Abgrabungen im Rahmen eines Neubauvorhabens in einer Ortsbildschutzzone sind die Einordnungsvorschriften nach § 238 Abs. 2 PBG massgebend; die Einordnung ist durch die Fachinstanz des Baurekursgerichts zu beurteilen, ohne dass es eines weiteren Augenscheins bedarf.
- VGer ZH VB.2020.00029Im Quartierplanverfahren begründet ein privates Wegrecht keine auszugleichende Werteinbusse des belasteten Grundstücks, wenn eine öffentliche Wegrechtsbelastung ohnehin besteht; die Kostentragungspflicht für Feinerschliessungsanlagen besteht unabhängig davon, ob darauf ein öffentliches Wegrecht eingetragen ist.
- VGer ZH VB.2020.00059Erweist sich ein einer Unterschutzstellung zugrundeliegendes Gutachten als fehlerhaft und kann der Sachverhalt durch ein Obergutachten ermittelt werden, rechtfertigt sich eine Rückweisung an die Gemeinde trotz des Beschleunigungsgebots, wenn wesentliche Sachverhaltsabklärungen fehlen und ein umfassendes Beweisverfahren erforderlich ist.
- VGer ZH VB.2019.00063Bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines inventarisierten Gebäudes hat die Behörde eine wissenschaftlich fundierte Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung des kulturellen, geschichtlichen und städtebaulichen Kontexts vorzunehmen; von einem Fachgutachten darf nur bei triftigen Gründen abgewichen werden.
- VGer ZH VB.2018.00530Ein auskragender Balkonanbau, der die hypothetische Dachschräge durchstösst, ist als Dachaufbaute nach § 292 lit. a PBG zu beurteilen; bei vorschriftswidriger Baute ist eine umfassende Interessenabwägung zur Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung vorzunehmen.
- VGer ZH VB.2018.00511Ohne plausible Anhaltspunkte für bewilligungspflichtige Aufschüttungen darf nicht auf frühere Terrainverhältnisse zurückgegriffen werden; Beschwerdeführende müssen substantiiert darlegen, dass eine Einebnung zur Umgehung von Bauvorschriften erfolgte.
- VGer ZH VB.2018.00748Nach bundesgerichtlicher Rückweisung wegen lückenhafter Sachverhaltsabklärung zu Parkplätzen und deren Bestandesschutz ist die Sache durch das Verwaltungsgericht wiederaufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2018.00066Die Anordnung der Wiederherstellung eines unwiderruflich entfernten Kachelofens in einer inventarisierten Baute ist unverhältnismässig, wenn der Situationswert bereits verneint wird und der Aufwand der Rekonstruktion in keinem vernünftigen Verhältnis zum denkmalpflegerischen Nutzen steht.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0217/2016Bevor ein Trockenstandort auf einem Militärflugfeld kommunal unter Naturschutz gestellt wird, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, die auch die zukünftigen luftfahrttechnischen Nutzungsmöglichkeiten gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) berücksichtigt; fehlt diese Abklärung, ist die Schutzverordnungsergänzung aufzuheben und…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.