Disposition · 14 décisions

§ 7 al. 1 VRG

14 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
14
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0 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 7 al. 1 VRG

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  1. VGer ZH VB.2024.0023923.07.2024 · RenvoiNach der bundesgerichtlichen Aufhebung eines Verwaltungsgerichtsurteils zu einer Mobilfunkanlage in einem ISOS-Gebiet ist die Sache zur Einholung der Beurteilung des ARE über die Notwendigkeit eines ENHK/EKD-Gutachtens an die Baubehörde zurückzuweisen.
  2. VGer ZH VB.2023.0021211.04.2024 · RenvoiWurde eine Baute ohne oder in Abweichung von einer Baubewilligung erstellt, verbietet das Verhältnismässigkeitsprinzip eine sofortige Beseitigung; es ist zunächst ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Vor einem Verzicht auf den Rückbau ist das Mass der Abweichung von den Bauvorschriften zu klären.
  3. VGer ZH VB.2023.0029408.02.2024 · RejetéHat das Baurekursgericht drei Jahre zuvor zur gestalterischen Beurteilung in derselben Umgebung einen Augenschein durchgeführt, kann auf einen erneuten verzichtet werden; eine Attika-Aufstockung ist unzulässig, wenn das Gebäude die besondere Rücksichtnahme nach § 238 Abs. 2 PBG gegenüber Schutzobjekten nur durch den…
  4. VGer ZH VB.2022.0066205.10.2023 · RejetéLiegen konkrete Hinweise auf das Vorliegen eines Naturschutzobjekts vor, hat die Baubehörde von Amtes wegen Abklärungen vorzunehmen, selbst ohne Inventareintrag. Das Ergänzungsgutachten zur ökologischen Relevanz älterer Hochstamm-Feldobstbäume und möglicher Ensembleeffekte ist zulässig; ist der Gutachter von seiner eigenen Analyse…
  5. VGer ZH VB.2020.0027716.12.2021 · RejetéBei einem Denkmalschutzentscheid (Unterschutzstellung) ist eine vollständige Interessenabwägung vorzunehmen, die auch die öffentlichen und privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung umfasst; die Pflicht zur Begründung nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt, dass die wesentlichen Vorbringen aller Parteien im Entscheid berücksichtigt…
  6. VGer ZH VB.2020.0032712.11.2020 · RejetéFür die Beurteilung von Abgrabungen im Rahmen eines Neubauvorhabens in einer Ortsbildschutzzone sind die Einordnungsvorschriften nach § 238 Abs. 2 PBG massgebend; die Einordnung ist durch die Fachinstanz des Baurekursgerichts zu beurteilen, ohne dass es eines weiteren Augenscheins bedarf.
  7. VGer ZH VB.2020.0002910.09.2020 · RenvoiIm Quartierplanverfahren begründet ein privates Wegrecht keine auszugleichende Werteinbusse des belasteten Grundstücks, wenn eine öffentliche Wegrechtsbelastung ohnehin besteht; die Kostentragungspflicht für Feinerschliessungsanlagen besteht unabhängig davon, ob darauf ein öffentliches Wegrecht eingetragen ist.
  8. VGer ZH VB.2020.0005930.04.2020 · RejetéErweist sich ein einer Unterschutzstellung zugrundeliegendes Gutachten als fehlerhaft und kann der Sachverhalt durch ein Obergutachten ermittelt werden, rechtfertigt sich eine Rückweisung an die Gemeinde trotz des Beschleunigungsgebots, wenn wesentliche Sachverhaltsabklärungen fehlen und ein umfassendes Beweisverfahren erforderlich ist.
  9. VGer ZH VB.2019.0006323.10.2019 · RenvoiBei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines inventarisierten Gebäudes hat die Behörde eine wissenschaftlich fundierte Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung des kulturellen, geschichtlichen und städtebaulichen Kontexts vorzunehmen; von einem Fachgutachten darf nur bei triftigen Gründen abgewichen werden.
  10. VGer ZH VB.2018.0053009.05.2019 · RejetéEin auskragender Balkonanbau, der die hypothetische Dachschräge durchstösst, ist als Dachaufbaute nach § 292 lit. a PBG zu beurteilen; bei vorschriftswidriger Baute ist eine umfassende Interessenabwägung zur Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung vorzunehmen.
  11. VGer ZH VB.2018.0051107.02.2019 · RejetéOhne plausible Anhaltspunkte für bewilligungspflichtige Aufschüttungen darf nicht auf frühere Terrainverhältnisse zurückgegriffen werden; Beschwerdeführende müssen substantiiert darlegen, dass eine Einebnung zur Umgehung von Bauvorschriften erfolgte.
  12. VGer ZH VB.2018.0074819.12.2018 · RenvoiNach bundesgerichtlicher Rückweisung wegen lückenhafter Sachverhaltsabklärung zu Parkplätzen und deren Bestandesschutz ist die Sache durch das Verwaltungsgericht wiederaufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
  13. VGer ZH VB.2018.0006612.07.2018 · RejetéDie Anordnung der Wiederherstellung eines unwiderruflich entfernten Kachelofens in einer inventarisierten Baute ist unverhältnismässig, wenn der Situationswert bereits verneint wird und der Aufwand der Rekonstruktion in keinem vernünftigen Verhältnis zum denkmalpflegerischen Nutzen steht.
  14. BRG ZH BRGE III Nr. 0217/201628.09.2016 · RenvoiBevor ein Trockenstandort auf einem Militärflugfeld kommunal unter Naturschutz gestellt wird, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, die auch die zukünftigen luftfahrttechnischen Nutzungsmöglichkeiten gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) berücksichtigt; fehlt diese Abklärung, ist die Schutzverordnungsergänzung aufzuheben und…

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.