Disposizione · 10 decisioni

§ 50 cpv. 3 PBG

10 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
10
Accolti (in tutto o in parte)
50 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 50 cpv. 3 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2023.0055603.10.2024 · RespintoBei Fehlen von Geschosszahlvorschriften sind vertikale Ausdehnung und Gebäudeform ausschliesslich nach Gebäude- und Firsthöhe (Käseglockenpraxis) zu beurteilen; die Auslegung von kommunalem Recht durch die Baubehörde ist vertretbar, wenn sie die bestehenden Spielräume der BZO sachgemäss ausfüllt.
  2. VGer ZH VB.2020.0072029.07.2021 · Parzialmente accoltoDie Festlegung eines Baubereichs zur Erhaltung der Bebauungsstruktur in einem geschützten Ortsbild entspricht einem beachtenswerten öffentlichen Interesse; wenn der Baubereich eine sinnvolle Nutzung nicht stark erschwert, ist das entgegenstehende Eigentumsinteresse gering. Im Rahmen einer BZO-Revision dürfen Bauzonen mit Mindestanteilen…
  3. VGer ZH VB.2020.0066816.12.2020 · Parzialmente accoltoKommunale Ästhetikvorschriften (Einordnungsvorschriften ausserhalb von Kernzonen) sind nur zulässig, soweit sie als Konkretisierung von § 238 Abs. 1 PBG gelten können; eine kommunale BZO-Bestimmung, die die Anforderungen an Geländeveränderungen auf das Mass von § 238 Abs. 2 PBG verschärft, überschreitet die kantonale Ermächtigung und…
  4. BRG ZH BRGE III Nr. 0151/202030.09.2020 · RespintoBei historischen Gebäuden in schützenswerten Kernzonen sind Holzfenster mit aussenliegenden Sprossen zu verlangen, auch wenn dies Mehrkosten verursacht; die Forderung nach authentischen Materialien und originalgetreuen Konstruktionsdetails ist verhältnismässig und stellt keine unzumutbare Eigentumseinschränkung dar.
  5. VGer ZH VB.2019.0034127.02.2020 · RespintoIn der Kernzone darf ein Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten bewilligt werden, wenn es der Schliessung einer Baulücke dient, die Grenzwerte nicht wesentlich überschritten werden und ein angemessener Wohnkomfort sichergestellt ist.
  6. BRG ZH BRGE I Nr. 0035/201929.03.2019 · Parzialmente accoltoIn Wohnzonen mit erhöhter Ausnützung findet § 270 Abs. 2 PBG (Mehrhöhenzuschlag) auf rückwärtige Grenzabstände Anwendung, wenn die kommunale BZO ausdrücklich auf die kantonalen Abstandsvorschriften verweist. Die Pflicht zur Einräumung von Näherbaurechten hängt davon ab, ob die Überbauung als geschlossen oder offen zu qualifizieren ist.
  7. VGer ZH VB.2016.0008208.06.2017 · Parzialmente accoltoKommunale Gestaltungsvorschriften für die Kernzone können Materialisierungsvorgaben für Fenster enthalten, soweit die Erscheinung der Baute betroffen ist; sind Kunststofffenster optisch nicht von Holzfenstern unterscheidbar, kann die gute Einordnung nach § 238 Abs. 2 PBG nicht allein wegen der Materialwahl verneint werden.
  8. VGer ZH VB.2015.0059527.10.2016 · RespintoDie Bestimmung, wonach nur unterschutzgestellte Bauten im Kernzonenplan rot bezeichnet werden, ist einer akzessorischen Überprüfung im Baubewilligungsverfahren nicht zugänglich; entscheidend ist, wie die kommunale Bau- und Zonenordnung verbindlich ausgelegt wird.
  9. VGer ZH VB.2016.0005324.08.2016 · AccoltoEine Garagenzufahrtsrampe, für die nach kommunalem Recht keine Stützmauern zulässig sind und die nicht als 'Zufahrtsweg' im Sinn der kommunalen Bau- und Zonenordnung qualifiziert werden kann, ist nicht bewilligungsfähig; die Gemeinde hat bei der Bewilligung ihre eigenen Vorschriften missachtet.
  10. VGer ZH VB.2015.0057519.04.2016 · RespintoKernzonenvorschriften zur Firstrichtung behalten ihre Wirkung auch dann, wenn ein Neubau die primären Bauvorschriften einhält; übergrosse Quergiebel, die im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Kernzonenvorschriften stehen, begründen eine ungenügende Einordnung.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.