Decisioni su § 4a VRG
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- VGer ZH VB.2020.00058Kann eine Beeinträchtigung eines inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben nicht ausgeschlossen werden, so ist das Baubewilligungsverfahren zu sistieren, bis der vorgängige Schutzentscheid des Gemeinderats vorliegt; das Abwarten der Unterschutzstellung ist erforderlich und geht dem Interesse des Bauherrn an einer raschen Nutzung vor.
- VGer ZH VB.2020.00059Erweist sich ein einer Unterschutzstellung zugrundeliegendes Gutachten als fehlerhaft und kann der Sachverhalt durch ein Obergutachten ermittelt werden, rechtfertigt sich eine Rückweisung an die Gemeinde trotz des Beschleunigungsgebots, wenn wesentliche Sachverhaltsabklärungen fehlen und ein umfassendes Beweisverfahren erforderlich ist.
- VGer ZH VB.2016.00466Ein Waffenerwerbsschein ist zu verweigern, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Drittgefährdung besteht; körperliche Übergriffe auf Dritte, eingeleitete Strafuntersuchungen wegen Waffengesetzverstössen und Hinweise auf staatsfeindliche Gesinnung begründen mehr als einen vagen Verdacht auf Gefährdung.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.