Disposizione · 4 decisioni

§ 229 PBG

4 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
4
Accolti (in tutto o in parte)
50 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 229 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0007111.07.2024 · RespintoDas Hammerschlagsrecht nach § 229 PBG erlaubt die vorübergehende Benutzung eines Nachbargrundstücks für die Erstellung einer Stützmauer, wenn die Notwendigkeit ausgewiesen ist und keine unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung entsteht; vor dem Gesuch an die Baubehörde ist eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen erforderlich.
  2. VGer ZH VB.2020.0072626.08.2021 · Respinto§ 229 PBG erlaubt unter restriktiven Voraussetzungen (möglichst schonende Inanspruchnahme, zeitliche Beschränktheit, Notwendigkeit für bauliche Arbeiten, Zumutbarkeit) das Benutzen eines Nachbargrundstücks für eine Baustellenzufahrt.
  3. VGer ZH VB.2020.0040118.03.2021 · AccoltoDas Hammerschlagsrecht nach Art. 695 ZGB erlaubt dem Bauherrn nur die vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks in dem Masse, als es für die Ausführung der Arbeiten unumgänglich ist; Abgrabungen auf dem Nachbargrundstück sind nicht durch Art. 695 ZGB gedeckt, weil dies einseitig nur die Interessen des Bauwilligen berücksichtigt.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0021/202116.02.2021 · Parzialmente accoltoDie Abweisung eines Gesuchs um Erteilung des Hammerschlagsrechts und die damit verbundene Gebühr sind teilweise gutzuheissen; die Gebühr ist gemäss § 229 f. PBG auf das gesetzlich zulässige Mass zu kürzen.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.