Disposizione · 6 decisioni

§ 22 VRG

6 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
6
Accolti (in tutto o in parte)
33 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 22 VRG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2023.0046229.02.2024 · RespintoDie erweiterte Besitzstandsgarantie (§ 357 Abs. 1 PBG) erlaubt Änderungen am baurechtswidrigen Bestand, soweit diese nicht auf eine neubauähnliche Umgestaltung hinauslaufen, die den Tatbestand der Gesetzesumgehung erfüllt; § 101 PBG geht als Sondernorm der allgemeinen Bestimmung vor.
  2. VGer ZH VB.2023.0031630.11.2023 · RespintoRekursberechtigte Nachbarn können im Anzeigeverfahren erlassene Baubewilligungen innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme anfechten; ein Wiedererwägungsgesuch bei der verfügenden Behörde wahrt die Rechtsmittelfrist nicht und widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität der Revision.
  3. BRG ZH BRGE I Nr. 0095/202118.06.2021 · RespintoDie Baubewilligung für Umbau und Vergrösserung eines Restaurants sowie Verlängerung der Öffnungszeiten ist abzuweisen, wenn die Öffnungszeiten aus Lärmschutzgründen nicht verlängert werden dürfen und die Rekursfrist nach § 22 VRG eingehalten ist.
  4. BRG ZH BRGE I Nr. 0057/202109.04.2021 · RespintoDer Verzicht des Stadtrats auf Unterschutzstellung und Inventarentlassung eines Gebäudes ist nur anfechtbar, wenn der Rekurrent im Sinne von § 338b PBG legitimiert ist; bei fehlender satzungsmässiger Zweckorientierung auf Heimatschutz ist auf den Rekurs nicht einzutreten.
  5. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/202022.10.2020 · AccoltoVor der Erteilung einer Baubewilligung für ein inventarisiertes Objekt muss zwingend ein förmlicher Schutzentscheid ergehen; fehlt die einheitliche Zuständigkeit für Baubewilligung und Schutzentscheid, ist die Grundeigentümerschaft auf das Provokationsbegehren nach § 213 PBG zu verweisen.
  6. VGer ZH VB.2019.0084319.02.2020 · Parzialmente accoltoEine Eingabe, die eine Irreführung der Stimmbevölkerung an einer Gemeindeversammlung rügt, ist als Stimmrechtsrekurs zu behandeln; ist dieser verspätet erhoben worden und war den Beschwerdeführern die gerügte Verletzung seit dem Erhalt der Baubewilligung bekannt, ist im Ergebnis Nichteintreten gerechtfertigt, eine Kostenauflage im…

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.