Disposizione · 4 decisioni

§ 213 cpv. 3 PBG

4 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
4
Accolti (in tutto o in parte)
50 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 213 cpv. 3 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2022.0037931.05.2023 · Parzialmente accoltoEine Planungszone ist rechtmässig, wenn eine genügend konkretisierte Planungsabsicht und ein Planungsbedürfnis bestehen. Die Ausdehnung auf weitere Grundstücke ist am Verhältnismässigkeitsprinzip zu messen. Das öffentliche Interesse an der Sicherung einer 'Grünen Mitte' überwiegt private Interessen der Grundeigentümer im betroffenen…
  2. VGer ZH VB.2020.0004325.06.2020 · RespintoDie Verlängerung der Verwirkungsfrist im denkmalpflegerischen Provokationsverfahren um ein Jahr gemäss § 213 Abs. 3 PBG ist nur in Ausnahmefällen zulässig und dient dem Schutz des Grundeigentümers; weitere Fristerstreckungen bedürfen des Einvernehmens mit dem Eigentümer.
  3. VGer ZH VB.2018.0049423.05.2019 · AccoltoDas Recht zur Fristverlängerung bei der Schutzwürdigkeitsprüfung nach § 213 Abs. 3 PBG steht einzig dem Grundeigentümer zu; fehlt Bäumen eine prägende Wirkung für das Quartier, sind sie nicht schutzwürdig.
  4. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-i-nr--0184-2017-vom-1--dezember-2017-101.12.2017 · RinvioBei einer Unterschutzstellung und Fristverlängerung betreffend Schutzabklärungen für eine Wohnsiedlung ist das Verfahren zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn die Schutzabklärungen noch nicht abgeschlossen sind und § 213 Abs. 3 PBG eine angemessene Bearbeitungsfrist erfordert.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.