Decisioni su § 20a VRG
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- VGer ZH VB.2023.00503Ein im Beschwerdeverfahren eingereichtes Parteigutachten zur Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals ist als zulässiges Beweismittel zu behandeln; der Eigen- und Situationswert einer Baugruppe bestimmt sich unabhängig davon, ob das Streitobjekt als Baugruppe oder als Einzelbau qualifiziert wird.
- VGer ZH VB.2023.00483Im Baurechtsrekursverfahren ist ein Teilrückzug zulässig, wenn er im Verzicht auf klar umschriebene Teile des Projekts besteht und keine wesentlichen Änderungen an den beibehaltenen Teilen bedingt; auf den umstrittenen Technikschrank kann zulässigerweise verzichtet werden.
- VGer ZH VB.2017.00733Eine nach Beschwerdeerhebung bekannt gewordene geplante Verschiebung eines Denkmalschutzobjekts unmittelbar an die streitbetroffene Parzelle ist als echtes Novum nach der Untersuchungsmaxime zu berücksichtigen, wenn sie den Einordnungsmassstab nach § 238 Abs. 2 PBG wesentlich beeinflusst.
- VGer ZH VB.2017.00129Neue Sachbegehren sind im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen; enteignungsrechtliche Forderungen können nicht erstmals im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.