Décisions relatives à § 20a VRG
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- VGer ZH VB.2023.00503Ein im Beschwerdeverfahren eingereichtes Parteigutachten zur Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals ist als zulässiges Beweismittel zu behandeln; der Eigen- und Situationswert einer Baugruppe bestimmt sich unabhängig davon, ob das Streitobjekt als Baugruppe oder als Einzelbau qualifiziert wird.
- VGer ZH VB.2023.00483Im Baurechtsrekursverfahren ist ein Teilrückzug zulässig, wenn er im Verzicht auf klar umschriebene Teile des Projekts besteht und keine wesentlichen Änderungen an den beibehaltenen Teilen bedingt; auf den umstrittenen Technikschrank kann zulässigerweise verzichtet werden.
- VGer ZH VB.2017.00733Eine nach Beschwerdeerhebung bekannt gewordene geplante Verschiebung eines Denkmalschutzobjekts unmittelbar an die streitbetroffene Parzelle ist als echtes Novum nach der Untersuchungsmaxime zu berücksichtigen, wenn sie den Einordnungsmassstab nach § 238 Abs. 2 PBG wesentlich beeinflusst.
- VGer ZH VB.2017.00129Neue Sachbegehren sind im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen; enteignungsrechtliche Forderungen können nicht erstmals im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.