Decisioni su § 151 cpv. 1 GemeindeG
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- VGer ZH VB.2017.00580Die statutarische Zweckbestimmung eines Spitalzweckverbands umfasst auch die Vermietung neuer Stationen an eine Rehabilitationsklinik, wenn dies der Grundversorgung der Bevölkerung dient und keine dem Kanton vorbehaltene Aufgabe darstellt.
- VGer ZH VB.2017.00527Die rechtsmittelweise Beurteilung raumplanungsrechtlicher Festlegungen fällt in die Zuständigkeit des Baurekursgerichts, nicht des Bezirksrats; ein Stimmrechtsrekurs ist nicht geeignet, planungsrechtliche Rügen zu erheben.
- VGer ZH VB.2016.00575Mit einem Projektierungskredit wird keine Änderung an einem Gebäude vorgenommen, weshalb er keinen Verstoss gegen einen Denkmalschutz nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG darstellen kann; war das Objekt zudem bereits aus dem kommunalen Inventar entlassen, fehlt die Grundlage für die Beschwerde.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.