Disposizione · 86 decisioni

§ 13 VRG

86 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
86
Accolti (in tutto o in parte)
35 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 13 VRG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0092/202626.06.2026 · Parzialmente accoltoBei einer Unterschutzstellungsverfügung nach §§ 203 ff. PBG sind der Schutzumfang und alle schutzrelevanten Objekte (einschliesslich beweglicher Kulturgüter und Aussenräume) vollständig durch Fachgutachten abzuklären; ohne vollständige Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden ist eine Interessenabwägung nicht sachgerecht.
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0056/202614.04.2026 · Parzialmente accoltoEine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung ist festzustellen, wenn die Behörde trotz eines rechtsgenügenden Antrags auf Anpassung einer Verkehrsanordnung für den Lärmschutz über längere Zeit untätig geblieben ist und kein hinreichender Grund für die Verzögerung besteht.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0046/202605.03.2026 · AccoltoDie Inventarentlassung eines historischen Bauernhauses und Restaurants ist aufzuheben, wenn die Gebäude aufgrund ihres hohen Situationswertes und der vorhandenen historischen Bausubstanz schutzwürdig sind; der Gemeinderat ist zur Anordnung von Schutzmassnahmen für den Erhalt des Situationswertes einzuladen.
  4. BRG ZH BRGE I Nr. 0007/202630.01.2026 · InammissibileGegen die Nichtfestsetzung einer Planungszone kann nur vorgehen, wer in einer besonderen Beziehung zum Streitgegenstand steht und ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist; allgemeine öffentliche Interessen und mittelbare Aufwertungserwartungen begründen keine Rekurslegitimation.
  5. VGer ZH VB.2022.0029718.12.2025 · AccoltoFür Kosten einer Altlastensanierung zulasten eines Zustandsstörers (Standortinhaberin) ist Voraussetzung, dass dieser bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von der Bodenbelastung haben konnte. Ein wirtschaftlicher Vorteil ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der erzielte Kaufpreis unter dem üblichen Marktwert des belasteten…
  6. VGer ZH VB.2024.0063118.12.2025 · AccoltoFührt ein gravierender Verfahrensfehler der Vorinstanz allein zur Gutheissung des Rechtsmittels und hat die Bauherrschaft als Begünstigte keinen Antrag gestellt oder die Gutheissung beantragt, können ihr die Verfahrenskosten vollumfänglich oder überwiegend nach dem Verursacherprinzip auferlegt werden.
  7. BRG ZH BRGE IV Nr. 0160/202520.11.2025 · RespintoDie teilweise Nichtgenehmigung einer kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Baudirektion ist rechtmässig, wenn die beanstandeten Bestimmungen der BZO (u.a. Rundungsregel für Ausnützung) mit übergeordnetem Recht unvereinbar sind.
  8. BRG ZH BRGE IV Nr. 0148/202506.11.2025 · RinvioWird die Schutzwürdigkeit einer Wohnüberbauung auf der Grundlage eines unvollständigen oder einseitigen Gutachtens verneint und gestützt darauf eine Inventarentlassung beschlossen, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zur Einholung eines Zweitgutachtens sowie zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.
  9. BRG ZH BRGE II Nr. 0128/202526.08.2025 · RespintoIm Lärmschutzverfahren für Staatsstrassen sind Erleichterungen von den Immissionsgrenzwerten durch die Baudirektion zu beurteilen; ein Anspruch auf Festsetzung von Tempo 30 ausserhalb der Projektfestsetzung besteht nicht, wenn die zuständige Behörde diesen Schritt aus Verhältnismässigkeitsgründen zurückgestellt hat.
  10. BRG ZH BRK: auszug-r2-2025-00016-5426.08.2025 · Parzialmente accoltoRichtplanerische Rebschutzgebiete und Baulinien sind für ein Bauprojekt in der Bauzone nur dann rechtserheblich, wenn sie grundbuchlich sichergestellt oder als Nutzungsplanfestsetzung wirksam sind; fehlt eine solche Verbindlichkeit, sind sie für einen Neubauvorentscheid unbeachtlich.
  11. BRG ZH BRGE III Nr. 0080/202511.06.2025 · Parzialmente accoltoEin Gemeinderatsbeschluss, mit dem auf die Unterschutzstellung einer inventarisierten Villa verzichtet wird, ist aufzuheben, wenn das Gebäude die Schutzwürdigkeit gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG klar erfüllt; der Gemeinderat ist zur Weiterführung des Unterschutzstellungsverfahrens anzuweisen.
  12. BRG ZH BRGE III Nr. 0076/202528.05.2025 · RespintoDas gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde gemäss § 64 PBG erlischt nicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über dessen Wegfall; zu seiner Ausübung bedarf es keines Nachweises eines «überwiegenden öffentlichen Interesses».
  13. BRG ZH BRK: auszug-r2-2024-0016120.05.2025 · RespintoEin Quartierplan ist verhältnismässig, wenn er der Erschliessung von Grundstücken dient, die anderweitig nicht oder nur mangelhaft erschlossen werden könnten; Grundeigentümer können nicht allein deshalb die Entlassung aus dem Quartierplanperimeter verlangen, weil ihr Grundstück bereits überbaut und für die bestehende Nutzung erschlossen…
  14. BRG ZH BRGE II Nr. 0059/202508.04.2025 · RespintoDie Inventarentlassung eines Weinbauernhauses aus dem 17. Jahrhundert ist nicht zu beanstanden, wenn die Fachstelle Denkmalpflege und die Gemeinde trotz Schutzwürdigkeit des Objekts vertretbar zum Schluss gelangen, auf eine Unterschutzstellung zu verzichten; ein abweichendes Minderheitsvotum des Gerichts ist im Entscheid festzuhalten.
  15. BRG ZH BRK: auszug-r2-2023-00229-230-233-vom-8--april-202508.04.2025 · Parzialmente accoltoBei einer Baubewilligung für eine Wohn- und Gewerbeüberbauung im Geltungsbereich eines privaten Gestaltungsplans sind Nachbarrekurse im Wesentlichen abzuweisen, wenn das Projekt den Gestaltungsplanvorgaben entspricht; Rekurse der Bauherrschaft gegen Auflagen werden teils gegenstandslos, wenn die Vorinstanz die beanstandeten Bedingungen…
  16. BRG ZH BRK: auszug-r2-2024-00139-14128.02.2025 · RespintoEine befristete Baubewilligung für eine Asylunterkunft (Containeranlage) in der Wohnzone ist zulässig, wenn die Baute die massgebenden Bauvorschriften einhält; Nachbarrekurse sind abzuweisen, soweit die gerügten Mängel entweder nicht substantiiert oder nicht entscheiderheblich sind.
  17. BRG ZH BRK: auszug-r2-2022-00120-122-123-24-5928.01.2025 · AccoltoFehlt einem Baugrundstück die Baureife, weil keine der bewilligten Erschliessungsvarianten vollumfänglich den planungsrechtlichen Festlegungen und den verkehrstechnischen Anforderungen entspricht, sind die Baubewilligungen aufzuheben.
  18. BRG ZH BRGE III Nr. 0190/202418.12.2024 · RespintoEin Werkplan gemäss § 114 PBG setzt das Vorliegen einer öffentlichen Aufgabe voraus; eine private Pferdesportanlage erfüllt dieses Erfordernis nicht allein deshalb, weil sie im regionalen Teilrichtplan verzeichnet ist oder aus dem kantonalen Sportfonds mitfinanziert wird.
  19. VGer ZH VB.2022.0034705.12.2024 · Parzialmente accoltoDie Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
  20. BRG ZH BRGE IV Nr. 0164/202414.11.2024 · RespintoEine Wohnung für standortgebundene Betriebsangehörige in der Gewerbezone ist gemäss § 56 Abs. 4 PBG nur bewilligungsfähig, wenn die Standortgebundenheit nachgewiesen ist; bei einem reinen Lagerhaltungs- und Transportbetrieb ohne betriebsnotwendige Wohnpflicht ist die Voraussetzung nicht erfüllt.
  21. VGer ZH VB.2022.0044627.06.2024 · RespintoDas zulässige Volumen einer landwirtschaftlichen Baute ergibt sich aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien von Art. 16 RPG und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift von § 238 PBG; die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach gestützt auf § 238 PBG keine generelle Volumensreduktion verlangt werden kann, gilt nur innerhalb der…
  22. VGer ZH VB.2022.0033127.03.2024 · AccoltoDer Übergang der altlastenrechtlichen Kostentragungspflicht eines Verhaltensverursachers auf seine Erben setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für die Pflicht bestand und die Sanierungspflicht für die Erben vorhersehbar war. Vorhersehbarkeit ist zu bejahen, wenn das Grundstück im Kataster der belasteten…
  23. VGer ZH VB.2023.0025120.12.2023 · Altro esitoErklärt eine Gemeinde als Baugesuchstellerin im laufenden Beschwerdeverfahren, am streitigen Bauprojekt nicht mehr festzuhalten, ist das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben; die Gegenstandslosigkeit ist nicht einer Anerkennung der beschwerdeführerischen Standpunkte gleichzusetzen, weshalb die vorinstanzliche Kostenregelung nicht…
  24. VGer ZH VB.2022.0041230.11.2023 · RinvioFür die Anwendbarkeit von Art. 24c RPG sind altrechtliche Bauten erforderlich, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Die Bewilligungsfähigkeit eines Ersatzbaus hängt davon ab, ob das tatsächlich errichtete Gebäude dem damals geltenden materiellen Recht entsprach; wurde dieser Sachverhalt weder von der Baudirektion noch…
  25. VGer ZH VB.2022.0017826.10.2023 · RinvioBei der Ablehnung einer Tempo-30-Zone hat die Gemeindebehörde den Sachverhalt bezüglich aller erheblichen Aspekte rechtsgenüglich zu erstellen. Die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung aus Lärmschutzgründen ist bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu prüfen. Inhaltlich unbegründete polizeiliche Aussagen zu Sicherheitsdefiziten…
  26. BRG ZH BRGE IV Nr. 0168/202305.10.2023 · AccoltoBeim Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses darf das fiktive Terrain nur innerhalb der Grundrisse der abzubrechenden Bestandesbauten interpoliert werden; für Flächen ausserhalb der Bestandesbauten ist auf den tatsächlich gewachsenen Boden abzustellen, auch wenn eine Senke neben dem Bestandesgebäude besteht.
  27. VGer ZH VB.2022.0026631.08.2023 · Parzialmente accoltoBei einer Unterschutzstellung aufgrund des Situationswerts ist grundsätzlich die bestehende Gebäudesubstanz in Bezug auf Fassaden und Dach zu erhalten. Das nicht unerhebliche private Interesse an baulichen Massnahmen im Innern eines Inventarobjekts mit geringem Eigenwert kann das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung des…
  28. VGer ZH VB.2022.0038931.08.2023 · RespintoDer Strassenabstand nach § 265 Abs. 1 PBG tritt generell an die Stelle der Grenzabstände zu Nachbargrundstücken. Die bisherige Praxis, wonach über eine öffentliche Wegparzelle von bis zu 3 m hinaus ein Grenzabstand einzuhalten war, wird aufgegeben. Eine Baubewilligung unter der Bedingung der Sicherstellung der Erschliessung ist…
  29. VGer ZH VB.2022.0019008.08.2023 · RinvioBegehren betreffend den Einbau von Wassersteinen im Rahmen einer Staatsstrassen-Sanierung betreffen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. die Anwendung kantonalen Strassenrechts; der Streitgegenstand ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Zuständigkeit des Baurekursgerichts ist gegeben, auch wenn der Regierungsrat nur einen…
  30. VGer ZH VB.2022.0030913.07.2023 · RespintoIm Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden. Ein Sitzplatz und Jacuzzi sind nicht standortgebunden; das erhebliche öffentliche Interesse am Landschaftsschutz überwiegt das private Interesse der Grundeigentümer. Für neue private Anlagen im Gewässergebiet werden in der Regel…
  31. VGer ZH VB.2022.0037313.07.2023 · RespintoDie Bindungswirkung eines Rückweisungsentscheids erstreckt sich nicht nur auf die rückweisungsbegründenden Erwägungen, sondern auch auf alle weiteren Gesichtspunkte des Streitgegenstands, die im ersten Rechtsgang abschliessend beurteilt wurden. Neue Beweismittel sind nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 86a lit. b VRG zu…
  32. VGer ZH VB.2022.0039713.07.2023 · RespintoIm Grundbuch angemerkte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Reverse) haben grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung. Ein Revers hat nur Bestand, solange er sich auf geltendes Recht stützen lässt; fällt die Rechtsgrundlage ersatzlos weg oder ist der rechtmässige Zustand auch ohne den Revers gewährleistet, besteht kein…
  33. VGer ZH VB.2022.0045813.07.2023 · RespintoBaulinien zur Sicherung eines neuen Industriestrassen-Anschlusses sind rechtmässig, wenn sie ein ausgewiesenes öffentliches Interesse an besserer Erschliessung und verbessertem Verkehrsfluss verfolgen, keine sinnvolle Alternative besteht und die privaten Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse…
  34. VGer ZH VB.2022.0013321.06.2023 · Parzialmente accoltoLehnt die Gemeindeversammlung eine Nutzungsplanrevision ab, bestätigt sie die Weitergeltung des bisherigen Plans und verneint implizit die Notwendigkeit einer Plananpassung nach Art. 21 Abs. 2 RPG. Ein von der beibehaltenen Planbestimmung Betroffener ist befugt, diesen negativen planerischen Entscheid anzufechten; das Baurekursgericht…
  35. BRG ZH BRGE II Nr. 0143/202320.06.2023 · Parzialmente accoltoEin Mitglied der kommunalen Baubewilligungsbehörde, das zugleich einer anderen Behörde vorsteht, die das Baugesuch eingereicht hat, ist nicht automatisch ausstandspflichtig; eine indirekte Betroffenheit durch das Vorhaben einer unterstellten Amtsstelle begründet keine Befangenheit im Sinne von § 5a VRG.
  36. VGer ZH VB.2022.0025001.06.2023 · RespintoDas Verordnungsrecht trägt dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgefährdung ausreichend Rechnung; eine Verletzung des Vorsorgeprinzips liegt nicht vor. Die Worst-Case-Beurteilung ist eine mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode; die Einhaltung der Grenzwerte lässt sich…
  37. VGer ZH VB.2022.0037931.05.2023 · Parzialmente accoltoEine Planungszone ist rechtmässig, wenn eine genügend konkretisierte Planungsabsicht und ein Planungsbedürfnis bestehen. Die Ausdehnung auf weitere Grundstücke ist am Verhältnismässigkeitsprinzip zu messen. Das öffentliche Interesse an der Sicherung einer 'Grünen Mitte' überwiegt private Interessen der Grundeigentümer im betroffenen…
  38. VGer ZH VB.2022.0034412.05.2023 · RespintoDie Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in der NISV (Bundesverordnung) genügt den Anforderungen an die Normstufe. Adaptive Antennen strahlen zielgerichteter und erzeugen eine insgesamt tiefere Strahlenbelastung; ihre Privilegierung durch den Korrekturfaktor ist nachvollziehbar und mit übergeordnetem Recht…
  39. VGer ZH VB.2022.0043011.05.2023 · RespintoDer Wiederherstellungsanspruch verwirkt, wenn die Behörde einen baurechtswidrigen Zustand über zehn Jahre duldet. Eine über zehnjährige Duldung seitens der Nachbarin lässt den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirken.
  40. BRG ZH BRGE II Nr. 0100/202309.05.2023 · RespintoEine kommunale Kaskadenregelung für Mobilfunkanlagen (gestützt auf § 49a Abs. 3 PBG) ist verbindliches kommunales Recht; ein freiwilliges kantonales Dialogmodell für den Standortnachweis kann die gesetzlichen Anforderungen weder ersetzen noch verschärfen; der Nachweis mangelnder Alternativstandorte richtet sich allein nach den…
  41. VGer ZH VB.2022.0039313.04.2023 · AccoltoDas Verbandsbeschwerderecht bei nicht inventarisierten Gebäuden besteht, wenn eine Inventarisierung offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Ein Gebäude mit behördlich anerkannten besonderen städtebaulichen Qualitäten und alter Substanz ist potenziell schutzwürdig; wenn die Gemeinde keine sachlichen Gründe für den…
  42. VGer ZH VB.2022.0024223.03.2023 · RespintoDer Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkantennen mit 8 oder mehr Sub-Arrays (Ziff. 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV, seit 2022) ist rechtmässig. Trotz möglicher kurzfristiger Leistungsspitzen bleibt der vorsorgliche Gesundheitsschutz gewahrt, da die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreiten darf…
  43. VGer ZH VB.2022.0024923.03.2023 · RespintoNächtliche Immissionsgrenzwert-Überschreitungen von 1–3 dB(A) sind keine wesentlichen Überschreitungen, die einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV von vornherein entgegenstehen. Das öffentliche Interesse an einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen kann das Bauverbot bei…
  44. VGer ZH VB.2022.0030823.03.2023 · Parzialmente accoltoEin Technikschrank für eine Mobilfunkantenne, der mehr als 5 m über dem massgebenden Terrain liegt, kann nicht als Anbaute im Sinne von § 2a ABV qualifiziert werden; es liegt eine Grenzabstandsverletzung vor. Diese kann mittels einer untergeordneten Projektänderung (Umplatzierung) durch Nebenbestimmung behoben werden. Innerhalb der…
  45. VGer ZH VB.2022.0037223.03.2023 · RespintoAlterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauten sind zonenkonform, da § 60 Abs. 2 PBG deren Bau ausdrücklich als öffentliche Aufgabe qualifiziert. Es ist unerheblich, ob das Gemeinwesen oder Private die Aufgabe wahrnehmen. Das rückweisende Gericht ist im zweiten Rechtsgang an seinen früheren Entscheid gebunden.
  46. VGer ZH VB.2022.0030102.03.2023 · RespintoDen Gemeinden steht es im Bereich normaler Wohnzonen nicht zu, über § 238 PBG hinausgehende gestalterische Vorschriften zu erlassen. Ob ein Bauvorhaben eine befriedigende Gesamtwirkung erzielt, ist nach objektiven Massstäben mit nachvollziehbarer Begründung und unter Einbezug von Nah- und Fernwirkung zu beurteilen; eine neue…
  47. VGer ZH VB.2022.0041502.03.2023 · RespintoDas Vorliegen eines gültigen Näherbaurechts ist als Vorfrage baupolizeilich zu überprüfen. Beschlüsse einer Stockwerkeigentümergemeinschaft müssen protokolliert werden; ohne Protokoll oder schriftlichen Zirkulationsbeschluss ist ein Näherbaurecht nicht gültig eingeräumt. Dieser Mangel kann nebenbestimmungsweise geheilt werden.
  48. VGer ZH VB.2022.0042402.03.2023 · Parzialmente accoltoEin Sondernutzungsplan über eine neue Strasse für den Motorfahrzeugverkehr ausserhalb des Baugebiets benötigt eine Genehmigung nach Art. 26 RPG. Die Baudirektion ist dafür zuständige kantonale Stelle. Die Baudirektion ist hingegen nicht zuständig, dem Umbauvorhaben eine nachträgliche Bewilligung nach Art. 24 ff. RPG zu verweigern.
  49. VGer ZH VB.2022.0046914.02.2023 · RespintoEine Beschwerdebegründung, die sich auf eine Wiederholung bereits vor der Vorinstanz vorgebrachter Rügen beschränkt, ohne sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen, ist unzureichend. Erstmals vor dem Verwaltungsgericht vorgebrachte Rügen sind verspätet.
  50. VGer ZH VB.2022.0035902.02.2023 · RespintoGestützt auf § 238 PBG kann in Ausnahmefällen ein Verzicht auf das zulässige Bauvolumen verlangt werden, wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass ist. Hierfür sind im Rahmen der Interessenabwägung bei Eigentumsbeschränkungen besonders triftige Gründe erforderlich, wie eine besondere Qualität der Umgebung oder…
  51. VGer ZH VB.2022.0036302.02.2023 · RespintoDa eine im Anzeigeverfahren erteilte Baubewilligung dem Nachbarn nicht von Amtes wegen zugestellt wird, muss sich dieser nach Treu und Glauben umgehend um die Zustellung bemühen, sobald er von der Bewilligung erfährt. Allgemeine Auskunftsbegehren oder telefonische Anfragen genügen hierfür nicht; ein verspätetes Zustellungsgesuch lässt…
  52. VGer ZH VB.2022.0021826.01.2023 · RespintoAnbauten sind nicht an die Gesamtlänge eines Gebäudes anrechenbar, wenn sie in ihrer äusseren Erscheinung und in ihrem räumlichen Verhältnis vom Hauptgebäude abgrenzbar sind; eine gewisse architektonische und konstruktive Selbständigkeit – in der Regel gegeben durch die geringere Gebäudehöhe – genügt. Verkehrsbaulinien haben auch eine…
  53. VGer ZH VB.2022.0019119.01.2023 · AccoltoDie ausgeprägte Staffelung einer Fassade kann bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach § 280 Abs. 1 PBG nicht ausser Acht gelassen werden. Eine kommunale Praxis zu einer Bestimmung über Abgrabungen und die technische Gebäudehöhenbestimmung des PBG sind gleichzeitig einzuhalten; eine Überschreitung des Gebäudehöhenmasses ist dabei nicht…
  54. VGer ZH VB.2022.0019219.01.2023 · RespintoBei einer Projektänderung können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind. Rügen ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands sind verspätet. Dass am vorinstanzlichen Augenschein lediglich ein Mitglied des Spruchkörpers zugegen war, stellt keine…
  55. VGer ZH VB.2022.0021419.01.2023 · RespintoNach Inkrafttreten der Verkehrserschliessungsverordnung (2020) eignet sich deren Zufahrtswegbegriff (bis 50/100 Wohneinheiten) nicht als Richtlinie zur Abgrenzung von Strasse und Weg nach § 265 Abs. 1 PBG, da dem Strassenabstand wohnhygienische, ortsbauliche und ästhetische Funktionen zukommen. Eine Zufahrt mit entsprechendem…
  56. VGer ZH VB.2022.0022019.01.2023 · RespintoDie Verschiebung einer Tiefgaragenzufahrt um 30 cm bei ansonsten gleicher Ausgestaltung sprengt den Rahmen einer Projektänderung nicht. Bei Projektänderungen können nur die durch die Änderung betroffenen Projektteile neu überprüft werden; ausserhalb liegende Rügen sind verspätet. Aus einem bloss behördenverbindlichen kommunalen…
  57. VGer ZH VB.2022.0024019.01.2023 · RespintoDie erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG lässt neben Nutzungsänderungen auch Umbauten und Erweiterungen zu, solange diese nicht auf eine neubauähnliche Umgestaltung hinauslaufen. Auskragende Terrassen bei Schräg- und Steildachgebäuden sind im Einzelfall zu beurteilen; entscheidend ist, ob der auskragende Bauteil dem…
  58. VGer ZH VB.2022.0024712.01.2023 · Parzialmente accoltoDie kommunale Baubehörde ist nicht befugt, im Baubewilligungsverfahren vorfrageweise einen materiellen Schutzentscheid zu treffen; kann eine Beeinträchtigung eines inventarisierten Objekts nicht ausgeschlossen werden, ist zu sistieren oder koordiniert zu entscheiden. Der Baubehörde kommt bei der Frage, ob ein Bauvorhaben ein…
  59. VGer ZH VB.2022.0035721.12.2022 · RespintoEin rechtskonformes Näherbaurecht nach § 270 Abs. 3 PBG kann den wohnhygienischen Zweck des grossen Grundabstands nicht negieren, da die Begründung eines Näherbaurechts unter dem Vorbehalt einwandfreier wohnhygienischer Verhältnisse steht. Gestützt auf § 238 PBG kann grundsätzlich nicht verlangt werden, Fassaden parallel zu…
  60. VGer ZH VB.2022.0025215.12.2022 · RespintoEin privater Gestaltungsplan darf von der Grundnutzungsordnung abweichen, darf diese aber nicht ihres Sinngehalts entleeren. Privatrechtliche Dienstbarkeiten sind bei der Grundflächenbemessung nicht zu berücksichtigen; Verkehrsflächen zählen zur massgeblichen Grundstücksfläche, ausser wenn sie auf übergeordneten Festlegungen (kommunalem…
  61. VGer ZH VB.2022.0035115.12.2022 · RespintoDas Bundesgerichtsurteil 1C_100/2020 stellt keine Praxisänderung, sondern lediglich eine Konkretisierung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung des ISOS durch kantonale und kommunale Behörden dar. Es besteht daher kein Anspruch auf Revision oder Anpassung eines früheren Entscheids betreffend den Verzicht auf Unterschutzstellung.
  62. VGer ZH VB.2022.0031008.12.2022 · RinvioBei der Einleitung eines Quartierplanverfahrens sind die polizeilichen Interessen an einer genügenden Notzufahrt zu berücksichtigen. Ist nicht erstellt, ob die bestehende Erschliessung den neuen Anforderungen an die Notzufahrt gemäss § 13 VErV (noch) genügt, ist der Sachverhalt zu ergänzen und neu zu entscheiden.
  63. VGer ZH VB.2022.0024629.11.2022 · RespintoDie Worst-Case-Beurteilung nach maximalem Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung ist eine mit Ziffer 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode für adaptive Antennenanlagen. Bei einer Mobilfunkbewilligung als Bundesaufgabe sind kantonale Behörden zur Schonung von NHG-Schutzobjekten verpflichtet; die kantonale…
  64. VGer ZH VB.2022.0008010.11.2022 · RespintoBei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Gebäudes kommt der Gemeinde Autonomie zu. Einem Fachgutachten, das einem Gebäude hohen Situationswert bescheinigt und keine Irrtümer, Lücken oder Widersprüche enthält, ist zu folgen. Finanzielle Interessen des Eigentümers sind bei ausgewiesener hoher Schutzwürdigkeit nicht ausschlaggebend.…
  65. VGer ZH VB.2022.0018610.11.2022 · RespintoEine Veloroute im regionalen Richtplan darf beim projektbetroffenen Strassenabschnitt etappenweise projektiert werden, wenn kein objektiver Koordinationsbedarf mit weiteren Teilen der Route besteht. Der Abbau von Schrägparkplätzen zugunsten von Längsparkfeldern für eine Veloroute verstösst nicht gegen das Willkürverbot.
  66. VGer ZH VB.2022.0028410.11.2022 · RespintoEine Garagenanbaute, die den gewachsenen Boden nicht um mehr als einen halben Meter überschreitet und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweist, unterliegt keinen Abstandsvorschriften nach § 269 PBG. Pergolen sind grundsätzlich an das Drittel für Dachaufbauten anzurechnen, ausgenommen filigrane Konstruktionen, die den…
  67. VGer ZH VB.2022.0005327.10.2022 · Parzialmente accoltoGestaltungsmängel eines Bauvorhabens, die nicht ohne besondere Schwierigkeiten nach § 321 Abs. 1 PBG behoben werden können, dürfen nicht nebenbestimmungsweise geheilt werden; bei solchen Mängeln ist die Baubewilligung zu verweigern. Attestiert die kommunale Baubehörde die befriedigende Einordnung in Überschreitung ihres…
  68. VGer ZH VB.2022.0015327.10.2022 · AccoltoFür die Qualifikation einer Baute als Besonderes Gebäude ist deren fehlende objektive Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen ausschlaggebend, nicht die beabsichtigte Nutzung. Eine Sitzplatzüberdachung mit allseitig festen Materialien und grossflächigen Glasschiebewänden ist für den dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet und…
  69. VGer ZH VB.2022.0018527.10.2022 · AccoltoEin Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
  70. VGer ZH VB.2022.0043927.10.2022 · RespintoDie Rechtsschutzbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes gehen der allgemeinen Regelung im Gemeindegesetz als lex specialis vor. Ein gemeindeinternes Rechtsmittelverfahren ist im Bereich des Raumplanungs-, Bau- und Umweltrechts ausgeschlossen.
  71. VGer ZH VB.2022.0004706.10.2022 · RinvioBei einer Wiederherstellungsverfügung an einem inventarisierten Schutzobjekt ist eine angemessene Frist einzuräumen; dabei ist abzuwägen, wie dringlich die Beseitigung des Normverstosses ist und wie lange die Vollstreckung auf die persönliche Situation Rücksicht nehmen soll. Beruht die lange Frist auf der Annahme, es bestünden keine…
  72. VGer ZH VB.2022.0005106.10.2022 · Parzialmente accoltoEine mechanisierte Werkstatt und eine Schreinereiwerkstatt sind als mässig störende Betriebe zu qualifizieren und passen auch funktional in eine Kernzone kleiner Dörfer mit historisch gewachsener Mischnutzung. Drei auf einem Grundstück angesiedelten Betrieben, deren Gesamtanlage sich funktional stark verändert hat, sind als Einheit zu…
  73. BRG ZH BRK: auszug-brge-i-nrn--0171-0176-2022-vom-23--sept--202223.09.2022 · AccoltoEin Schutzvertrag, dessen Schutzumfang eine Aufstockung eines Denkmals zulässt, die in sehr weitgehender Weise das äussere Erscheinungsbild des Schutzobjekts beeinträchtigt, ist unrechtmässig; fehlen überwiegende Interessen für die Beeinträchtigung des Schutzziels, sind Schutzvertragsgenehmigung und Baubewilligung aufzuheben.
  74. BRG ZH BRGE IV Nr. 0154/202222.09.2022 · AccoltoDie Entlassung von Grundstücken aus dem Perimeter einer altrechtlichen Arealüberbauung ist unzulässig, solange die verbliebenen Gebäude (Blocks B, C und D) die zulässige Geschosszahl der Wohnzone nach Regelbauweise überschreiten und damit weiterhin auf den Arealüberbauungsrevers angewiesen sind.
  75. VGer ZH VB.2022.0017022.09.2022 · RinvioNachbarn verfügen bei Inventarentlassung nicht schon wegen ihrer nachbarschaftlichen Beziehung über Rekurslegitimation. Legitimation ist jedoch gegeben, wenn die Inventarentlassung und die damit verbundene Möglichkeit der Neuüberbauung eine Wertminderung der Nachbarliegenschaften zur Folge hätten. Substanziierungspflicht hinsichtlich…
  76. VGer ZH VB.2022.0013008.09.2022 · AccoltoUnabhängig von der Einhaltung der Planungswerte sind bei einer Wärmepumpe die Vorgaben der vorsorglichen Emissionsbeschränkung nach Art. 11 Abs. 2 USG zu beachten. Wird die Wärmepumpe durch die Hauswand von den lärmempfindlichen Räumen des Nachbargebäudes abgeschirmt und ist durch das Modell und die bauliche Situation keine wesentliche…
  77. VGer ZH VB.2022.0017608.09.2022 · RespintoBei Flachdächern ist ein hypothetischer First quer zur Gebäudelängsseite (Chaletstil) nur in Grenz- oder begründeten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei komplexen Gebäudeformen ohne eindeutige Längsseite oder aus gestalterischen Gründen. Eine Interpolation des Terrains setzt eine unnatürliche, die Neuüberbauung erheblich erschwerenden…
  78. VGer ZH VB.2022.0027608.09.2022 · AccoltoDie Prüfung von Referenzen im Submissionsverfahren ist Teil der Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen. Gelingt es der Behörde nicht, über die angegebenen Kontaktangaben Kontakt mit der Referenzperson aufzunehmen, und begnügt sie sich stattdessen mit einer allgemeinen E-Mail-Anfrage, verletzt sie den Untersuchungsgrundsatz; das Fehlen…
  79. VGer ZH VB.2022.0036208.09.2022 · RespintoBei der Auslegung einer kommunalen Nutzungsverbotsvorschrift für Untergeschosse zu Wohn- und Arbeitszwecken kommt der Baubehörde ein geschützter Entscheidungsspielraum zu. Sie verlässt diesen nicht, wenn sie bereits eine geringe Hangneigung als ausreichend für ein 'natürlich anfallend' qualifiziertes Untergeschoss erachtet.
  80. VGer ZH VB.2021.0084928.07.2022 · RespintoAuch nicht inventarisierte Bauten können ein potenzielles Schutzobjekt darstellen, das vor einem Abbruch einen behördlichen Schutzentscheid erfordert. Liegen ausreichend Anhaltspunkte für ein potenziell schutzwürdiges Objekt vor (Parteigutachten, Augenscheinerkenntnisse), löst die mögliche Gefährdung durch ein Abbruchvorhaben die…
  81. BRG ZH BRGE II Nr. 0119/202224.05.2022 · InammissibileDer Zürcher Heimatschutz (ZVH) besitzt für Rekurse gegen Baubewilligungen im Bereich eines rechtsverbindlichen Gestaltungsplans keine grundsätzliche Legitimation nach § 204 PBG, wenn die Schutzwürdigkeitsfrage bereits entschieden ist und Vertrauensschutz für das Projekt besteht.
  82. VGer ZH VB.2022.0021512.05.2022 · Altro esitoNach Rückweisung durch das Bundesgericht sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens neu zu regeln. Dabei werden die Kosten des ursprünglichen Verfahrens den unterliegenden Beschwerdegegnern auferlegt und Umtriebsentschädigungen zugesprochen.
  83. BRG ZH BRGE II Nr. 0035/202201.03.2022 · RinvioWidersprechen zwei Gutachten zur historischen Schutzwürdigkeit eines Gebäudes in wesentlichen Punkten, ist eine Oberexpertise einzuholen und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen; die Rekursinstanz ist nicht befugt, selbst eine Oberexpertise einzuholen, um den Instanzenzug nicht zu verkürzen.
  84. BRG ZH BRGE II Nr. 0004/202218.01.2022 · RespintoEin als «Musterhaus» bezeichnetes Einfamilienhaus mit vollständig eingerichteten Wohnräumen ist in der Gewerbezone nicht zonenkonform; die Betriebsnotwendigkeit für eine Betriebswohnung erfordert die unabdingbare Anwesenheit des Personals ausserhalb der Arbeitszeiten aus betriebstechnischen Gründen, blosse Zweckmässigkeit genügt nicht.
  85. BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0001-und-0002-2022-vom-18--januar-2022-genehmigung-schutzvertrag18.01.2022 · AccoltoOhne wesentlich veränderte Verhältnisse rechtfertigen private finanzielle Interessen der Grundeigentümerin (Erbteilung, Alterswohnsitz, Entschädigungsforderung) kein Zurückkommen auf eine rechtskräftige Schutzverfügung; das eminente öffentliche Interesse an vollständiger Unterschutzstellung überwiegt auch drohende Entschädigungskosten…
  86. VGer ZH VB.2021.0083606.01.2022 · Altro esitoNach Aufhebung und Rückweisung durch das Bundesgericht zur Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen werden die Kosten des Rekursverfahrens auf einen korrigierten Betrag festgesetzt; die Kostenverteilung des Baurekursgerichts wird beibehalten, die Gerichtskosten des Verwaltungsgerichts werden teils auf die Gerichtskasse, teils…

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.