Decisioni su § 13 AbtrG
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- VGer ZH VR.2019.00003Bei der Teilenteignung von Vorgartenland in der Landwirtschaftszone, das der Wohnnutzung dient, ist für die Entschädigungsberechnung auf Preise für unbebautes Wohnbauland mit Preisabschlägen für eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten abzustellen; die kantonale Vorteilsanrechnung ist analog zum Bundesrecht auszulegen.
- VGer ZH VR.2017.00001Beim enteignten Vorgartenland, das sich nicht selbständig nutzen lässt, ist eine Reduktion vom Landwert vorzunehmen; eine Abtretung kleiner Strassenvorlandflächen führt nur dann zu einer Minderwertentschädigung, wenn dem Restgrundstück ein wahrnehmbarer Schaden entsteht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.