Disposition · 15 décisions

art. 29 al. II Cst.

15 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
15
Admis (totalement/partiellement)
7 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à art. 29 al. II Cst.

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  1. VGer ZH VR.2024.0000410.04.2025 · RejetéMaterielle Enteignung durch integrale Unterschutzstellung einer Villa verneint. Villa dient überwiegend der Wohnnutzung; Wohnnutzung bleibt nach Unterschutzstellung zulässig. Realwertmethode bei Luxusobjekt massgebend. Wertverlust von 37–42 % erreicht Schwelle für materielle Enteignung nicht. Kein Sonderopfer.
  2. VGer ZH VB.2017.0023728.12.2020 · RejetéMengenunabhängige Abwassergebühren (Grundgebühren) sind neben verbrauchsabhängigen Mengengebühren zulässig; bei nicht verschmutztem Abwasser, das nicht der öffentlichen Siedlungsentwässerung zugeführt wird, ist eine Gebührenreduktion von 50 % sachgerecht.
  3. VGer ZH VB.2019.0072809.07.2020 · RejetéDie Frage, ob eine Grundwasserschutzzone entschädigungspflichtig ist, ist von der Frage der Rechtmässigkeit der Zonenausscheidung zu trennen; im Verfahren gegen die Festsetzung ist nur zu prüfen, ob der Eigentumseingriff gerechtfertigt ist, nicht ob er zu entschädigen ist.
  4. VGer ZH VB.2019.0006030.04.2020 · RejetéDie Umnutzung eines Appartmenthauses in ein Hotel gilt als wesentliche bauliche Veränderung, die eine verhältnismässige Anpassung an Brandschutzvorschriften erfordert, da sie zu einem erhöhten feuerpolizeilichen Risiko führt.
  5. VGer ZH VB.2019.0054819.03.2020 · Partiellement admisEine Mobilfunkantenne (Rohrantenne) auf einem Dach in städtischem Gebiet mit diversen Dachaufbauten beeinträchtigt Schutzobjekte nicht und ordnet sich nach § 238 Abs. 2 PBG ein; die ungenügende Begründung der Einordnung durch die Behörde im Entscheid hat Auswirkungen auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen.
  6. VGer ZH VB.2019.0060827.02.2020 · RejetéEin Logistikcenter mit Lager-, Produktions- und Büroflächen entspricht dem Wesen einer Industriezone; nächtlicher Lastwagenverkehr ist als Kernmerkmal des Transports zonenkonform, und eine Verkehrsgefährdung durch die Ausfahrt ist zu verneinen, wenn die technischen Anforderungen erfüllt sind.
  7. VGer ZH VB.2019.0074516.01.2020 · RenvoiVor dem Ausschluss einer Anbieterin von künftigen Vergabeverfahren ist eine rechtsgenügende Anhörung zwingend erforderlich, da ein solcher Ausschluss einen weit schwereren Eingriff darstellt als der Ausschluss aus einem konkreten Vergabeverfahren und nicht als dessen Gegenstand gilt.
  8. VGer ZH VB.2019.0042618.12.2019 · RejetéEine Projektänderung liegt nur dann vor, wenn die projektierten Massnahmen das Bauvorhaben nicht in den Grundzügen verändern; der Verfahrensgegenstand einer Projektänderung beschränkt sich auf den geänderten Teil.
  9. VGer ZH VB.2019.0025828.11.2019 · RejetéEine falsche Verfahrenswahl (Anzeige statt ordentliches Verfahren) bei einer Projektänderung führt nicht ohne Weiteres zur Aufhebung der Baubewilligung; massgebend ist, ob der Nachbar seine Rügen vortragen und seine Interessen wahren konnte.
  10. VGer ZH VB.2019.0019814.11.2019 · RejetéEin Strassenprojekt erweist sich als verhältnismässig, wenn die Aufhebung eines Rechtsabbiegers und die dadurch veränderte Zufahrt zur Tiefgarage für die Beschwerdeführenden zumutbar ist; ein privater Gestaltungsplan steht der Projektfestsetzung nicht entgegen, wenn die Liegenschaft weiterhin ausreichend erschlossen bleibt.
  11. VGer ZH VB.2017.0037208.03.2018 · RejetéDas öffentliche Interesse an der Strassensanierung zur Verflüssigung des Verkehrs überwiegt das private Interesse an der Vermeidung einer Landabtretung und zusätzlicher Lärmimmissionen; die lärmschutzrechtliche Beurteilung kann in einem separaten Verfahren erfolgen.
  12. VGer ZH VB.2017.0005731.08.2017 · RejetéEine neubauähnliche Umgestaltung schliesst die Berufung auf die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG aus; neubauähnlich ist eine Umgestaltung, wenn die Beibehaltung der Bauteile primär der Verhinderung der Anwendung des Neubaurechts dient und nicht dem Schutz früherer Investitionen.
  13. VGer ZH VB.2016.0060515.06.2017 · RejetéEin kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn der Kantonsrat die planungsrechtliche Grundlage im Richtplan geschaffen hat; das öffentliche Interesse am Schiesssport überwiegt ein allfälliges Interesse an geringeren Lärmimmissionen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
  14. VGer ZH VB.2016.0034120.04.2017 · RejetéBei einer mehr als 40 Jahre alten, nie bewilligten Kanalisationsanschlussleitung ist die Durchführung eines nachträglichen Bewilligungsverfahrens nicht zwecklos, auch wenn eine allfällige Beseitigungspflicht nur noch bei gewichtigen öffentlichen Interessen besteht; die Verwirkung der Anschlussgebühr steht der Gesuchspflicht nicht…
  15. VGer ZH VB.2016.0012213.04.2016 · RenvoiSchriftliche Anordnungen über die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung sind zu begründen; fehlen Ausführungen, anhand derer die inhaltliche Richtigkeit der Ablehnung überprüft werden könnte, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.