Décisions relatives à § 70 VRG
Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.
- VGer ZH VB.2021.00682Verwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, strittige zivilrechtliche Vorfragen im Altlastenverfahren zu entscheiden; eine Sistierung ist nur bei besonderer Komplexität angezeigt. Für Altlastenkosten bei Vermögensübertragungen vor dem 1. Juli 2004 gilt die Rechtsnachfolge nach aArt. 181 OR analog.
- VGer ZH VB.2021.00627Die Berechnung der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage nach dem Worst-Case-Szenario ist zulässig; ein Korrekturfaktor, der von der Mobilfunkbetreiberin nicht beantragt wurde und nicht Bestandteil der Baubewilligung ist, bildet nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Die NISV-Grenzwerte sind nach wie vor verfassungs- und…
- VGer ZH VB.2022.00131Gemäss wörtlicher Auslegung von § 255 Abs. 2 PBG sind Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen anrechenbar, soweit sie je Geschoss (nicht je Geschossart) diejenige Fläche überschreiten, die sich bei gleichmässiger Aufteilung der zulässigen Ausnützung auf die zulässige Vollgeschosszahl ergäbe. Vom klaren Wortlaut besteht kein Grund…
- VGer ZH VB.2022.00012Dass eine kantonale Bewilligung in der kommunalen Baubewilligung als Bestandteil bezeichnet wird, macht sie nicht zu einer einzigen Verfügung; es handelt sich um zwei separate Bewilligungen mit eigenen Rechtsmittelbelehrungen. Eine lärmrechtliche Rüge, die sich auf eine nicht angefochtene kantonale Verfügung bezieht, liegt ausserhalb…
- VGer ZH VB.2021.00646Das einem rechtskräftig festgesetzten und genehmigten privaten Quartierplan zugrunde liegende Erschliessungskonzept ist für den einzelnen Grundeigentümer und das Gemeinwesen verbindlich; ein Vorentscheid, der eine Erschliessung über den Wendehammer der Nachbargemeinde ablehnt, ist nicht zu beanstanden.
- VGer ZH VB.2021.00673Das rechtzeitige Verlangen der Zustellung des baurechtlichen Entscheids nach § 315 Abs. 1 PBG ist Prozessvoraussetzung; ohne dieses Zustellbegehren haben Nachbarn ihr Rekursrecht verwirkt, selbst wenn ihnen der Entscheid unaufgefordert zugestellt wird oder sie die Nichtigkeit geltend machen.
- VGer ZH VB.2021.00590Bei einer nachträglichen Baubewilligung für eine Abluftanlage ist die Baubewilligungsbehörde bei Anhaltspunkten für übermässige Geruchsimmissionen verpflichtet, die Emissionslage durch ein Geruchsgutachten abzuklären; die diesbezügliche Anordnung des Baurekursgerichts stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie dar.
- VGer ZH VB.2021.00565Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses in einer Kernzone richtet sich die Beurteilung der Einordnung, der Brandschutzabstände und der Besucherparkplätze nach den massgebenden Bestimmungen der kommunalen BZO; alle diese Anforderungen waren vorliegend erfüllt.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.