Disposition · 5 décisions

§ 50 PBG

5 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
5
Admis (totalement/partiellement)
20 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 50 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0049411.12.2025 · RejetéDie Regelung von Nebenpunkten untergeordneter Natur kann in einem Baubewilligungsverfahren auflageweise in ein späteres Verfahren verwiesen werden; die gute Einordnung eines Neubaus in einer Kernzone liegt im Ermessen der zuständigen Baubewilligungsbehörden.
  2. VGer ZH VB.2023.0056812.12.2024 · RejetéErlaubt die kommunale Bau- und Zonenordnung in der Kernzone nur ein Dachgeschoss, kann eine anderslautende kommunale Bewilligungspraxis kein derogierendes Gewohnheitsrecht begründen; ein zweites Dachgeschoss bleibt unzulässig und kann nicht nebenbestimmungsweise geheilt werden.
  3. VGer ZH VB.2019.0064927.02.2020 · RejetéIn einer Kernzone gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung; reduzierte Strassenabstände können im Interesse des Ortsbildschutzes zulässig sein, und ein Volumenverzicht ist nur bei klar und krassem Widerspruch zur baulichen Umgebung zu verlangen.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0071/201914.05.2019 · RejetéKleinsiedlungen (Weiler) sind nach Art. 33 RPV und dem kantonalen Richtplan als Nichtbauzonen zu qualifizieren; Kernzonen in Weiler-Zusammenhang müssen materiell dem Nichtbaugebiet entsprechen und sind durch einen detaillierten Kernzonenplan festzusetzen. Die Erweiterung einer bestehenden Kernzone K2 in Weilern, die bereits nicht mehr…
  5. VGer ZH VB.2018.0062927.03.2019 · Partiellement admisEine Kernzone setzt voraus, dass genügend schutzwürdige Objekte vorhanden sind, die den Zweck der Zone erfüllen können; eine Profilerhaltungslinie kann nicht zur Erhaltung historischer Bausubstanz dienen, weil sie einen Abbruch nicht verhindert.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.