Disposition · 10 décisions

§ 49a al. 3 PBG

10 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
10
Admis (totalement/partiellement)
50 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 49a al. 3 PBG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0038/202520.03.2025 · RenvoiBei der Berechnung des Wohnanteils in einer Zentrumszone sind Dach- und Untergeschosse nicht in die anrechenbare Geschossfläche einzubeziehen; eine fehlerhaft berechnete Wohnanteilsauslastung, die Wohnflächen im Attikageschoss anrechenbar mitzählt, bedarf der Neubeurteilung.
  2. VGer ZH AN.2022.0000814.03.2024 · RejetéDie Bestimmung der BZO der Stadt Zürich, nach welcher regelmässig gewerblich und für weniger als ein Jahr vermietete Wohnungen ohne Hauptwohnsitz nicht an den Mindestwohnanteil angerechnet werden, ist bundesrechtskonform und verhältnismässig; sie verletzt weder die Wirtschaftsfreiheit noch das Gleichbehandlungsgebot.
  3. BRG ZH BRGE II Nr. 0100/202309.05.2023 · RejetéEine kommunale Kaskadenregelung für Mobilfunkanlagen (gestützt auf § 49a Abs. 3 PBG) ist verbindliches kommunales Recht; ein freiwilliges kantonales Dialogmodell für den Standortnachweis kann die gesetzlichen Anforderungen weder ersetzen noch verschärfen; der Nachweis mangelnder Alternativstandorte richtet sich allein nach den…
  4. BRG ZH BRGE IV Nr. 0053/202313.04.2023 · Partiellement admisBei einer Mobilfunk-Antennenanlage mit Liftüberfahrt in der Zentrumszone muss die Gemeinde die Kaskadenregelung (Art. 37a BZO i.V.m. § 49a Abs. 3 PBG) korrekt anwenden und die Baumassenziffer einschliesslich Bonus-Berechnung nach Art. 17 BZO auf das verbleibende, nicht durch das Gewerbegebäude konsumierte Baumassenvolumen abstellen.
  5. BRG ZH BRGE II Nr. 0207/202208.11.2022 · Partiellement admisEine Standortbegründung für eine Mobilfunkanlage in der Zone der 3. Priorität genügt den Anforderungen von § 49a Abs. 3 PBG nicht, wenn nur drei Alternativstandorte in einem 200-m-Radius geprüft und zwei davon ohne nachvollziehbare Begründung ausgeschlossen werden.
  6. BRG ZH BRGE I Nr. 0185/202228.10.2022 · RejetéEine Bau- und Zonenordnung kann gestützt auf § 49a Abs. 3 PBG eigenständig definieren, welche Wohnnutzungen an den Mindestwohnanteil anrechenbar sind; die Abgrenzung muss nicht mit dem Begriff der Zonenkonformität nach § 52 PBG übereinstimmen. Die Nichtanrechenbarkeit von kurzfristig gewerblich vermieteten Wohnungen (Business-Apartments…
  7. BRG ZH BRK: 2022-2624.08.2022 · RejetéDer Begriff «Gewerbe» in einer Wohn-Gewerbezone umfasst nach §§ 52 und 49a Abs. 3 PBG jede Art von Arbeitsplatznutzung inklusive Büro- und Dienstleistungsbetriebe; Büronutzungen sind daher für den kommunalen Ausnützungsbonus für gewerblich genutzte Flächen anrechenbar.
  8. BRG ZH BRGE II Nr. 0304/202121.12.2021 · AdmisEine Standortbegründung für eine Mobilfunkanlage in einem Schutzzonengebiet ist unzureichend, wenn sie die Voraussetzungen der raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG nicht substanziiert nachweist; Baubewilligung und kantonale Gesamtverfügung sind aufzuheben.
  9. BRG ZH BRK: 2021-1723.03.2021 · AdmisBei der Anwendung einer kommunalen Kaskadenregelung für Mobilfunkantennen (Art. 39a BZO) genügt es nicht, den Nachweis fehlender Alternativstandorte auf einen vom geplanten Standort aus gemessenen Perimeter von 200 m zu beschränken; massgebend sind die konkreten Einzelfallumstände, insbesondere ob Zonen höherer Priorität das Zielgebiet…
  10. BRG ZH BRGE II Nr. 0104/201802.10.2018 · AdmisZonenvorschriften gelten parzellenscharf für das gesamte Grundstück, unabhängig davon, ob eine Baute oder ihr Teil ober- oder unterirdisch errichtet wird; ein unterirdisches Bauteil, das in eine zonenwidrige Nachbarparzelle hineinragt, verletzt die Nutzungsplanung ebenso wie ein oberirdisches.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.