Décisions relatives à § 338b PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026Bei einer Unterschutzstellungsverfügung nach §§ 203 ff. PBG sind der Schutzumfang und alle schutzrelevanten Objekte (einschliesslich beweglicher Kulturgüter und Aussenräume) vollständig durch Fachgutachten abzuklären; ohne vollständige Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden ist eine Interessenabwägung nicht sachgerecht.
- BRG ZH BRK: auszug-def--r1s-2025-05098-05099Die Einordnung von Fortluftkaminen in einer Kernzone Altstadt richtet sich nach Art. 39/43/44 BZO sowie § 238 Abs. 2 PBG; die Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum ist kein primäres Kriterium, massgebend ist die Wahrnehmbarkeit aus unmittelbarer Nähe.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0046/2026Die Inventarentlassung eines historischen Bauernhauses und Restaurants ist aufzuheben, wenn die Gebäude aufgrund ihres hohen Situationswertes und der vorhandenen historischen Bausubstanz schutzwürdig sind; der Gemeinderat ist zur Anordnung von Schutzmassnahmen für den Erhalt des Situationswertes einzuladen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0148/2025Wird die Schutzwürdigkeit einer Wohnüberbauung auf der Grundlage eines unvollständigen oder einseitigen Gutachtens verneint und gestützt darauf eine Inventarentlassung beschlossen, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zur Einholung eines Zweitgutachtens sowie zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0080/2025Ein Gemeinderatsbeschluss, mit dem auf die Unterschutzstellung einer inventarisierten Villa verzichtet wird, ist aufzuheben, wenn das Gebäude die Schutzwürdigkeit gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG klar erfüllt; der Gemeinderat ist zur Weiterführung des Unterschutzstellungsverfahrens anzuweisen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0008/2025Auf einen Rechtsverweigerungsrekurs des Zürcher Heimatschutzes, der sich gegen das Nichterlass eines Baustopps durch den Gemeinderat richtet, ist nicht einzutreten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Rechtsmittel nicht erfüllt sind.
- BRG ZH BRK: auszug-r1s-2023-05109-05110-vom-16--mai-2024-1Gemäss § 338b PBG ist der Zürcher Heimatschutz ZVH zur Rekurserhebung gegen Baubewilligungen legitimiert, wenn diese Schutzobjekte im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG betreffen; Industriegebäude mit hohem Eigenwert können auch ohne vorgängige Inventarisierung als Schutzobjekte qualifizieren.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0081/2023Eine Unterschutzstellung eines ortsbildprägenden Gebäudes nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG ist aufzuheben, wenn die Schutzverfügung faktisch keinen Substanzschutz gewährleistet (Abriss und Ersatzbau mit blossem Fassadenimitat bleibt erlaubt) und die Ortsbilderhaltung durch eine laufende BZO-Revision mit negativer Vorwirkung nach § 234 PBG…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0057/2023Die Abdeckung oder Entfernung historischer Hausnamen an denkmalgeschützten Gebäuden beeinträchtigt den Schutzumfang nach § 204 Abs. 1 PBG; das Interesse an der Beseitigung rassistisch empfundener Inschriften ist durch Kontextualisierung als schonendere Alternative zu berücksichtigen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0170/2022Einer Heimatschutzorganisation kommt Rekurslegitimation nach § 338b PBG auch für nicht inventarisierte Objekte zu, wenn eine potentiell hochgradige Schutzwürdigkeit glaubhaft dargelegt wird; vor Erteilung einer Abrissbewilligung für solche Objekte ist erstinstanzlich ein Schutzabklärungsverfahren durchzuführen.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0126/2019Der Verzicht auf Unterschutzstellung und die Entlassung eines Gebäudes aus dem kantonalen Inventar ist abzuweisen, wenn das Baurekursgericht die denkmalpflegerische Würdigung der Vorinstanz nicht als unhaltbar qualifiziert und der Rekurrent keine rechtserheblichen Mängel nachweist.
- VGer ZH VB.2016.00565Bei einem Verzicht auf die Unterschutzstellung eines Gebäudes mit mittlerer Schutzwürdigkeit ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der das öffentliche Erhaltungsinteresse mit den erheblichen finanziellen Nachteilen für die Grundeigentümer bei integraler Unterschutzstellung abzuwägen ist.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0059/2016Der Gemeinderat kann auf ein Provokationsbegehren eines Grundeigentümers zur Klärung der Schutzwürdigkeit seines Gebäudes eintreten, wenn der Eigentümer ein aktuelles Interesse glaubhaft macht; das aktuelle Interesse ist zu bejahen, wenn das Gebäude ernsthaft renoviert werden soll.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.