Disposition · 5 décisions

§ 338 al. 1 PBG

5 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
5
Admis (totalement/partiellement)
0 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 338 al. 1 PBG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0007/202630.01.2026 · IrrecevableGegen die Nichtfestsetzung einer Planungszone kann nur vorgehen, wer in einer besonderen Beziehung zum Streitgegenstand steht und ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist; allgemeine öffentliche Interessen und mittelbare Aufwertungserwartungen begründen keine Rekurslegitimation.
  2. VGer ZH VB.2023.0075013.11.2025 · RejetéEin rechtskräftiger Wiederherstellungsbefehl muss hinreichend bestimmt sein; das Lagern von Gartenmöbeln ist nicht bewilligungspflichtig und braucht nicht bewilligt zu werden, wenn die kommunale Baubehörde die angeordnete Wiederherstellung einer Mauer noch nicht abgenommen hat.
  3. BRG ZH BRK: auszug-r2-2024-00139-14128.02.2025 · RejetéEine befristete Baubewilligung für eine Asylunterkunft (Containeranlage) in der Wohnzone ist zulässig, wenn die Baute die massgebenden Bauvorschriften einhält; Nachbarrekurse sind abzuweisen, soweit die gerügten Mängel entweder nicht substantiiert oder nicht entscheiderheblich sind.
  4. VGer ZH VB.2023.0010631.08.2023 · RejetéDie Aussenwand einer Tiefgarage darf nach § 269 PBG auf der Grundstücksgrenze errichtet werden; kommen keine Gebäudeteile auf dem Nachbargrundstück zu liegen, ist der Grenzabstand eingehalten. Das zürcherische Baubewilligungsverfahren ist kein Einspracheverfahren.
  5. BRG ZH BRGE III Nr. 0063/202006.05.2020 · RejetéEine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des zonengemässen Mindestgewerbeanteils in der Zentrumszone setzt besondere Verhältnisse objektiver Art voraus; die Zweckbestimmung einer Wohnbaugenossenschaft stellt keinen solchen Grund dar (§ 220 Abs. 1 PBG). Die Ausnahmebewilligung darf zudem dem planerischen Ziel einer…

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.