Décisions relatives à § 321 al. I PBG
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- VGer ZH VB.2025.00450Bauliche Massnahmen in einer innenliegenden Freihaltezone sind zonenkonform, wenn gestützt auf einen nachvollziehbaren Fachbericht feststeht, dass sie den Zweck des regionalen Vernetzungskorridors nur sehr gering beeinflussen, und wenn durch eine Nebenbestimmung zur Bauausführung eine Beeinträchtigung der Wildtierdurchgängigkeit…
- VGer ZH VB.2019.00537Im Gestaltungsplanperimeter ist die Umgebungsgestaltung nur zu bewilligen, wenn sie besonders gut ist; eine nachträgliche Baubewilligung für eine nicht entsprechende Gestaltung ist zu verweigern und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verhältnismässig.
- VGer ZH VB.2019.00351Können für die Behebung eines gestalterischen Mangels keine konkreten Nebenbestimmungen formuliert werden, muss die Baubewilligung aufgehoben werden; vage Auflagen ohne klare Vorgaben sind unzulässig.
- VGer ZH VB.2019.00056Ein bisheriger Garagenanbau kann nach einem Umbau die Qualifizierung als Besonderes Gebäude erlangen, sofern er eine gewisse konstruktive und architektonische Selbständigkeit gegenüber dem Hauptgebäude aufweist.
- VGer ZH VB.2017.00004Zwei bauliche Häuser, die eine Einheit bilden, dürfen nicht getrennt teilbewilligt werden, wenn die Haustechnik in einem Haus liegt und die Fassadenbeurteilung für die Kernzonenkonformität nur zusammen erfolgen kann; der Grundsatz der Einheit der Baubewilligung gebietet eine Gesamtbeurteilung.
- VGer ZH VB.2016.00676Eine zoneninternen Ausnützungsübertragung über zwei Drittgrundstücke und eine Quartierstrasse hinweg sprengt den gesetzlichen Rahmen von § 259 Abs. 1 PBG nicht; ein Mehrfamilienhaus, das die höchste Volumetrie eines Quartiers aufweist, ist trotzdem befriedigend eingeordnet, wenn in der direkten Nachbarschaft vergleichbare Gebäude…
- VGer ZH VB.2016.00592Die Bestimmung über zulässige Abgrabungen nach einer kommunalen BZO dient ausschliesslich ästhetischen Zwecken und gibt der Baukommission einen Ermessensspielraum bei der optischen Beurteilung der Gebäudehöhe; Lichtschächte bleiben bei der Berechnung der Abgrabungstiefe ausser Betracht, da sie das Fassadenbild optisch nicht beeinflussen.
- VGer ZH VB.2016.00601Die Erweiterung eines Abstellplatzes ausserhalb der Bauzone ist mangels Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG nicht bewilligungsfähig; der Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn das bösgläubige Handeln des Beschwerdeführers zu berücksichtigen ist und das öffentliche Interesse an der Raumplanungskonformität überwiegt.
- VGer ZH VB.2016.00551Die auflageweise Anordnung eines Hangsicherungsprojekts in einer Baubewilligung verletzt zwar das Zweckmässigkeitsprinzip nicht, wenn eine klare Abgrenzung von Bauausführung und Bestand schwierig ist und dem Beschwerdeführer daraus kein Nachteil erwächst; die nachträgliche Bewilligung ist den rechtsmittelbefugten Nachbarn zuzustellen.
- VGer ZH VB.2016.00347Die Verdichtung eines Einfamilienhauses zu einem Vierfamilienhaus auf dem herrschenden Grundstück stellt keine unzulässige Mehrbelastung eines Wegrechts dar, solange die erhöhte Nutzungsintensität den Rahmen der ursprünglichen Dienstbarkeit nicht sprengt.
- VGer ZH VB.2016.00406Kranke oder vital stark geschwächte Bäume, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zu fällen, auch wenn eine allfällige Schutzwürdigkeit besteht; die Konkretisierung der Ersatzpflanzung kann auf das nachfolgende baurechtliche Verfahren verschoben werden.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.