Décisions relatives à § 255 PBG
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0038/2025Bei der Berechnung des Wohnanteils in einer Zentrumszone sind Dach- und Untergeschosse nicht in die anrechenbare Geschossfläche einzubeziehen; eine fehlerhaft berechnete Wohnanteilsauslastung, die Wohnflächen im Attikageschoss anrechenbar mitzählt, bedarf der Neubeurteilung.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0207/2023Der Ausbau von Gewerberäumen zu Wohnnutzung stellt bei Überschreitung des Drittels-Ertrags- und des Drittel-Flächenanteils einen bewilligungspflichtigen Erwerb im Sinne des BewG dar und fällt nicht unter die Befreiung für Betriebsstätte-Miterwerb nach Art. 2 Abs. 3 BewG, wenn der Mindestwohnanteil bereits erfüllt ist.
- VGer ZH VB.2021.00288Die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 Satz 2 PBG setzt eine tatsächliche Ausnützungsüberschreitung voraus; wenn keine Erweiterung anrechenbarer Flächen gegenüber dem rechtskräftig bewilligten Zustand bewilligt wird, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-i-nr--0170-0175-2021-vom-12--november-2021-aufstockung-mfh-357-materielle-betrachtungsweiseBei der Prüfung, ob die Aufstockung eines bestehenden, gebäudehöhenwidrigen Gebäudes nach § 357 Abs. 1 PBG eine «weitergehende Abweichung» darstellt, ist die vom Bundesgericht geforderte materielle Betrachtungsweise anzuwenden: Eine generelle Praxis, bis zu einem halben Bruttogeschoss grundsätzlich keine weitergehende Abweichung…
- VGer ZH VB.2020.00662Der vorinstanzliche Schluss auf eine befriedigende Einordnung eines Bauvorhabens nach § 238 PBG ist zu bestätigen, wenn die Baukommission ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hat; eine Rückweisung zur Einholung eines Gutachtens erübrigt sich bei klarem Sachverhalt.
- VGer ZH VB.2019.00740Im baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.
- VGer ZH VB.2018.00311Der Vollzug eines vertraglich vereinbarten Ausnützungsübertrags ist anhand der bei der Baubewilligung genehmigten Baugesuchsunterlagen nachzuweisen; eine behördliche Fehlinformation begründet keinen Vertrauenstatbestand zugunsten der Vollzugsleugnung.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.