Disposition · 4 décisions

§ 239 al. I PBG

4 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
4
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0 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 239 al. I PBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0021709.07.2026 · RejetéDie Anpassung von Brüstungsgeländern an einem öffentlichen Schutzobjekt ist zulässig, wenn der Schutzzweck und der Zeugenwert gewahrt bleiben; die Anforderungen der SIA-Norm 358 sind als Minimalforderungen zu verstehen, über welche die Bauherrschaft nach Massgabe ihrer Baufreiheit hinausgehen darf.
  2. VGer ZH VB.2019.0022028.11.2019 · RejetéBei einer bloss vorübergehenden Baustellenzufahrt sind die Anforderungen an den Ausbaustandard unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit geringer; die Baubewilligungsbehörde muss erst tätig werden, wenn aus den Plänen eine Gefährdung ersichtlich ist.
  3. VGer ZH VB.2016.0057209.02.2017 · RejetéEine fehlerhafte Eröffnung einer Verfügung zur Ausserbetriebnahme von Aufzügen führt nicht zu deren Nichtigkeit, wenn den Betroffenen kein Rechtsnachteil entstanden ist; die Behörde kann bei fehlender Umsetzung einer Sicherheitsmassnahme die Ausserbetriebnahme anordnen, wenn noch nicht einmal ein Projekt vorliegt.
  4. VGer ZH VB.2016.0055125.01.2017 · RejetéDie auflageweise Anordnung eines Hangsicherungsprojekts in einer Baubewilligung verletzt zwar das Zweckmässigkeitsprinzip nicht, wenn eine klare Abgrenzung von Bauausführung und Bestand schwierig ist und dem Beschwerdeführer daraus kein Nachteil erwächst; die nachträgliche Bewilligung ist den rechtsmittelbefugten Nachbarn zuzustellen.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.