Der alleinige Mietvertragsstatus der weggewiesenen Person steht einer Wegweisung und einem Rayonverbot nach dem Gewaltschutzgesetz nicht entgegen. Stimmen beide Parteien einer vorzeitigen Aufhebung der Schutzmassnahmen zu, ist deren Verlängerung bis zur ursprünglichen Maximaldauer nicht mehr angezeigt.
VGer ZH VB.2025.00462 vom 08.08.2025 (Teilweise gutgeheissen)Themenfeld
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.