Entscheid vom 16.05.2024 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2024.00435

Abgewiesen

Mehrkosten gegenüber einem von der Gemeindeversammlung bewilligten Verpflichtungskredit sind als gebundene Ausgaben zu qualifizieren, wenn sie auf Bauteuerung und schwer kalkulierbare Marktbedingungen zurückzuführen sind und weder ein bewusst tief gehaltener Kredit noch eine pflichtwidrig unsorgfältige Kostenschätzung vorliegen. In…

VGer ZH VB.2024.00435 vom 16.05.2024 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Amtlichen Volltext öffnen ↗

Entscheide zur selben Frage

  1. BGer 1C_527/202517.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.
  2. BGer 1C_250/202614.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
  3. VGer AG WBE.2025.30614.09.2026 · AbgewiesenBaubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer Baute auf ihrem Grundstück sind auf dem Zivilweg geltend zu machen und begründen kein öffentlich-rechtliches Hindernis für die Baubewilligung. Das Replikrecht…
  4. VGer BE 100 2025 5210.09.2026 · AbgewiesenWird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…
  5. VGer BE 100 2025 8310.09.2026 · GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
  6. VGer BE 100 2023 33004.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmässig erstellter Anlagen qualifizieren; Neubauten und Erweiterungen, die den Besitzstand sprengen, können nicht nachträglich bewilligt werden und sind auf…

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.