Entscheid vom 25.02.2021 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2020.00137

Gutgeheissen

Ein neuer Milchviehstall in der Landwirtschaftszone muss nach Art. 16a Abs. 1 RPG zonenkonform sein; die Nutztierhaltung hat dabei die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) einzuhalten, wobei der Tierbestand und die Ammoniak-Emissionen zu berücksichtigen sind. Werden Bewilligungsvoraussetzungen nicht eingehalten, ist die…

VGer ZH VB.2020.00137 vom 25.02.2021 (Gutgeheissen)
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  2. BGer 1C_710/202517.08.2026 · AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
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  6. BGer 1C_235/202604.08.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.