Ein fehlerhafter und inzwischen gelöschter Interneteintrag begründet keinen Vertrauensschutz für die Inventarisierung eines Gebäudes; Lärm von in der Regel nicht mehr als 20 Kindern in einer Kinderkrippe ist in Wohnzonen zumutbar.
VGer ZH VB.2017.00525 vom 01.03.2018 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.